Neue Stellplatzrichtlinien

| Amt 63 News

Gebäude oder Anlagen, deren Benutzung Autoverkehr auslöst, dürfen nur errichtet werden, wenn für die Fahrzeuge Garagen oder Stellplätze bereitgestellt werden.

Die Zahl der notwendigen Autostellplätze wird aufgrund der Art der Nutzung, der geplanten Nutzfläche und der Erreichbarkeit des Gebäudes mit dem öffentlichen Nahverkehr berechnet.

Richtzahlen für die Berechnung des Stellplatzbedarfs finden Sie in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift der Bauordnung, zum Beispiel

  • Wohnungen: 1 Stellplatz je Wohnung
  • Büro: 1 Stellplatz je 30–40 Quadratmeter
  • Nutzfläche Gaststätte: 1 Stellplatz je 6 –12 Quadratmeter Gastraum
  • Handwerksbetrieb: 1 Stellplatz je 50 –70 Quadratmeter Nutzfläche.