Neufassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2018 geplant

| Verwaltung

Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 21. September2017 soll in Düsseldorf ab 1. Januar 2018 eine Neufassung der Hundesteuersatzung gelten. Die bisherigen allgemeinen Hundesteuersätze sollen beibehalten und nach dem Vorschlag der Verwaltung nicht erhöht worden.

Zukünftig sollen Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung erhalten und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke bekommen.

Neu hinzugekommen sind Steuersätze für die gemeinsame Haltung von Hunden und sogenannten "Kampfhunden" - also Hunden die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden - von einem Halter, sowie für die Haltung von mehr als zwei "Kampfhunden".

Zudem sollen neben den bisherigen Freistellungen wie zum Beispiel für Halter von Blindenführhunden und Rettungshunden weitere Hundehalter von der Steuer befreit werden. Zukünftig soll die Steuerbefreiung auch für Blinde (Merkzeichen BI) und Gehörlose (Merkzeichen GI) gelten. Auch wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, soll für die ersten 12 Monate keine Hundesteuer zahlen.

Weiter soll die Anmeldefrist für zugelaufene Hunde auf vier Wochen verlängert und die Zeit für die Abmeldung eines Hundes insbesondere im Todesfall auf vier Wochen ausgedehnt werden.