Testpflicht für Wildpark-Besucher
| Stadtgrün
Die Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 muss innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs in einer anerkannten Teststelle erfolgen. Eine entsprechende Bescheinigung müssen die Besucher beim Einlass in den Wildpark vorlegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Regelung ausgenommen.
Der Wildpark ist seit Anfang April wieder täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Besucher müssen sich im Vorfeld online für ein festes Datum anmelden. Zudem gilt im Park ein umfassendes Hygiene- und Sicherheitskonzept. Aktuelle Informationen stehen online unter www.duesseldorf.de/wildpark zur Verfügung.