Wälder dürfen bis zum 31. August nur noch auf festen Wegen betreten werden
| Ordnung Umwelt
Da auch bis Mitte August nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, wird nun mittels ordnungsbehördlicher Verordnung das Betretungsrecht im Wald bis zum 31. August auf feste Wege beschränkt.
Presseinformation des Regionalforstamtes Niederrhein vom Freitag, 27. Juli
Weitere Informationen gibt es unter: www.wald-und-holz.nrw.de