Wohnraum und Sprachmittler für Flüchtlinge gesucht

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Düsseldorf muss weiterhin jede Woche 100 zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen / Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Der Runde Tisch Asyl tagte am Dienstag, 9. September, im Düsseldorfer Rathaus. Im Anschluss informierte Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch über die Situation der Flüchtlinge in Düsseldorf. Nach wie vor bekommt die Landeshauptstadt wöchentlich 100 neue Flüchtlinge zugewiesen. Mit Stichtag 31. August 2016 waren insgesamt 7.432 Flüchtlinge in Düsseldorf untergebracht, davon sind 5.655 Flüchtlinge im Asylverfahren und 1.777 Flüchtlinge haben einen verfestigten Aufenthaltsstatus. Die Bezirksregierung Arnsberg weist für Düsseldorf zum 15. August eine Erfüllungsquote von 88,34 Prozent auf. Das bedeutet, dass eine Aufnahmeverpflichtung für 924 Personen besteht. "Wirkliche Entspannung ist nicht in Sicht. Allein wegen der
planmäßigen Schließung der beiden Traglufthallen müssen rund 600 Unterbringungsplätze neu geschaffen werden. Insgesamt werden bis Ende des Jahres 1.362 Plätze und im nächsten Jahr weitere 1.837 Plätze wegfallen. Wir dürfen in unseren Anstrengungen, Unterkünfte zu schaffen, also nicht nachlassen", erläutert Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch.
Aufgrund des Zuweisungsstopps wegen der abgebrannten Flüchtlingsunterkunft an der Messe wurden im Juli lediglich 82 Flüchtlinge im Rahmen der Familienzusammenführung neu aufgenommen. Seit dem 8. August ist der Zuweisungsstopp wieder aufgehoben. Aktuell stehen zur Unterbringung der Flüchtlinge 8.120 Plätze zur Verfügung. Davon sind 1.433 Plätze nicht mit Selbstversorgungsmöglichkeiten ausgestattet, also wegen der notwendigen Bereitstellung von Speisen und Getränken vergleichsweise teuer.


Weitere Unterkünfte im Bau beziehungsweise in Planung
Die Flüchtlinge sind in insgesamt elf Wohnmodulanlagen, drei Leichtbauhallen, neun Eigentumsobjekten, 29 angemieteten Gebäuden, einem Zeltstandort, 13 Hotels beziehungsweise Appartementhäusern und derzeit noch in den beiden Traglufthallen untergebracht.
Birgit Lilienbecker vom Amt für Gebäudemanagement berichtet: "Sechs weitere Wohnmodulanlagen sollen entstehen, drei davon sind bereits im Bau: In der Nießdonk, 370 Plätze, Eröffnung Ende des Jahres; Oberlöricker Straße, 400 Plätze, Eröffnung 1. Quartal 2017; Auf'm Tetelberg, 320 Plätze, Eröffnung 1. Quartal 2017. Am Franz-Rennefeld-Weg, 160 Plätze, am Lichtenbroicher Weg, 160 Plätze und an der Ickerswarder Straße/Münchener Straße, 400 Plätze, sind weitere Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise in Planung, die Fertigstellung ist für Ende des 1. Quartals 2017 geplant." Außerdem sind zwei weitere winterfeste Zeltanlagen - unter anderem auf dem Gelände der Bergischen Kaserne - derzeit in Planung. An der Graf-Adolf-Straße (175 Plätze), am Höher Weg (250 Plätze), an der Markenstraße (125 Plätze), an der Monschauer Straße (100 Plätze), am Nördlichen Zubringer (420 Plätze), an der Robert-Stolz-Straße (150 Plätze) und an der Straße Zum Märchenland (130 Plätze) werden derzeit weitere angemietete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen umgebaut. Sie sollen nach und nach bis Ende des Jahres fertiggestellt werden. Insgesamt wendet die Stadt Düsseldorf derzeit 119 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen auf.

Kultur- und Sprachmittler dringend gesucht
Dringend gesucht werden weitere Kultur- und Sprachmittler, aber auch Menschen, die erste Sprachkenntnisse vermitteln oder Kursangebote beispielsweise mit Konversationsstunden unterstützen. Nach wie vor stellt sich die Suche nach Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge als schwierig dar. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen fand deshalb ein Treffen mit Düsseldorfer Hausverwaltern statt, um diese zu animieren, Wohnungen auch für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, damit diese nicht weiterhin Plätze in städtischen Asylunterkünften blockieren. Die aktuelle Fassung des Konzepts zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge wurde dem runden Tisch Asyl am 6. September vorgestellt. Bis November 2016 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches nun noch Ergänzungsvorschläge einreichen. Anfang 2017 sollen dann die städtischen Ausschüsse das Konzept beraten, zuletzt der Haupt- und Finanzausschuss im März 2017. Das Konzept soll dann im April in den Rat eingebracht werden.


Wohnsitzauflage nach § 12a Aufenthaltsgesetz
Seit dem 6. August gilt - rückwirkend zum 1. Januar 2016 - die sogenannte Wohnsitzauflage für Flüchtlinge. Danach müssen anerkannte Flüchtlinge in den ersten drei Jahren die in dem Bundesland wohnen bleiben, in dem sie eine Anerkennung erhalten haben. Die Stadt Düsseldorf gleicht derzeit die Daten aus dem  Melderegister mit anderen IT gestützen Verfahren ab, um zu ermitteln, wie viele anerkannte Flüchtlinge, zwischen dem 1. Januar und dem 1. August aus anderen Bundesländern ihren Aufenthalt nach Düsseldorf verlagert haben. Nach Schätzungen der Beteiligten dürfte der Personenkreis, der keinen Härtefalltatbestand (beispielsweise bereits hier in Ausbildung oder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Woche, Teilnahme an einem Integrationskurs, Familienzusammenführung, schulpflichtige Kinder, die bereits vor dem 6. August hier die Schule besucht haben oder mit Billigung des Jobcenters angemietete Wohnung in Düsseldorf) im niedrigen zweistelligen Bereich liegen. Für den Personenkreis, der seit dem 6. August seinen Aufenthaltsort nach Düsseldorf verlagert hat, wird die Härtefallregelung allerdings restriktiver ausgelegt.


Konsequenzen nach dem Brand in der Unterkunft an der Messe
Die nach dem Brand in der Flüchtlingsunterkunft an der Messe eingerichtete Koordinierungsgruppe (Flüchtlingsbüro, Amt für soziale Sicherung und Integration, Gebäudemanagement, Feuerwehr und Polizei) hat alle Unterkünfte, die als Notlösungen galten, in Augenschein genommen, um anhand eines  Maßnahmenkataloges die Gefahrenlage besser einschätzen zu können. Dadurch sollen Vorfälle wie an der Messe vermieden werden. Aufgrund des Brandes hat es außerdem sogenannte "Fallkonferenzen"
gegeben, an denen neben der Polizei, das Amt für soziale Sicherung und Integration, das Ausländeramt und das Büro der Flüchtlingsbeauftragten teilnahmen. Es liegt eine Liste mit polizeilich auffälligen Personen vor. Die beteiligten Ämter überprüfen nun, wer davon in städtischen Unterkünften wohnt beziehungsweise Leistungen bezieht und wie der Aufenthaltsstatus ist und ob gültige Ausweispapiere vorliegen. Dadurch soll dann gegebenenfalls ein schnelleres ausländerrechtliches Vorgehen ermöglicht werden.


Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
Mit dem Integrationsgesetz gibt es seit dem 1. August keine Einschränkungen mehr hinsichtlich Bleibeperspektive und Herkunftsland bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge nach § 5 AsylbLG. Dies ist ein zusätzlicher Beitrag zur Integration. Die Arbeitsgelegenheiten können in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, in Folgeunterbringungen der Kommune oder bei staatlichen oder kommunalen und  gemeinnützigen Trägern eingerichtet werden. Die Flüchtlinge erhalten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde und die Kosten für ein eventuell benötigtes Sozialticket werden ebenso erstattet, wie eventuell notwendige Arbeitskleidung. Sämtliche Aufwandsentschädigungen werden vom jeweiligen Träger geleistet.
Insgesamt können in Düsseldorf zusätzlich 575 sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (§ 5a AsylbLG) geschaffen werden, 121 interne und 454 externe Plätze für Asylbewerber zwischen 18 und 64 Jahren.
Darunter fällt beispielsweise eine Beschäftigung mit 25 Stunden in der Woche zur Reparatur oder Änderung von gespendeten Kleidungsstücken beim SKFM oder jeweils zwei Plätze für den EDV-/PC-Service in Schulen und gemeinnützigen Einrichtungen, im Garten- und Landschaftsbau, als Maler und Lackierer oder sechs Plätzen im Möbelbau und -recycling, in der Holzbearbeitung oder bei Transport und Lagerung von Möbeln bei der Jugendberufshilfe. Die Zukunftswerkstatt Düsseldorf will Anträge für 150 bis 200 Plätze bei der Pflege von Grünflächen oder für Hilfsarbeiten in Kindergärten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen oder Stadtteilzentren stellen.
Weitere Träger haben ebenfalls Anträge gestellt.