Wohnungsnotfälle: Prävention wirkt!

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Im Städtevergleich zeigt sich, dass die Zahl der Wohnungsnotfälle in Düsseldorf trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gestiegen ist.

Seit über 20 Jahren nutzen 16 vergleichbare Großstädte in Deutschland das sogenannte Benchmarking, um die Dienstleistungen der Sozialverwaltung zu vergleichen und Entwicklungen zu erkennen, um letztlich Lücken zu schließen. In den letzten Jahren stand unter anderem das Thema "Wohnungsnotfälle" im Fokus, denn Menschen mit geringem Einkommen finden nur noch in wenigen Großstädten ausreichend Wohnraum zu bezahlbaren Mieten. Bei drohender Wohnungslosigkeit ist es Betroffenen daher nicht immer möglich, alternativen Wohnraum zu finden.

Im Städtevergleich zeigt sich, dass die Zahl der Wohnungsnotfälle in Düsseldorf trotzt angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gestiegen ist. Nur bei 41 Personen mit einer Wohnungsproblematik endete dies im Jahr 2016 mit einem Wohnungsverlust. Das sind 1,9 Prozent der Fälle. Der Städtedurchschnitt liegt bei 3,1 Prozent.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche führt dies auf die präventiven Maßnahmen der Landeshauptstadt Düsseldorf zurück. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle, die Mieterbüros und die Servicebüros beraten Betroffene schon frühzeitig. Rund 50 Prozent der Wohnungsnotfälle werden noch vor der Einreichung einer Räumungsklage erreicht.

"Vor allen die Beratung vor Ort trägt zu diesem guten Ergebnis bei", erläutert Burk-hard Hintzsche. Die Mieter- und Servicebüros werden in Düsseldorf dort angeboten, wo die Wohnsituation am schwierigsten ist. Die Beratungsstellen in Flingern, Mörsenbroich, Wersten, Garath und Heerdt kooperieren mit den dort ansässigen Wohnungsanbietern und in Absprache mit den Betroffenen wird Kontakt zu diesen aufgenommen. Gemeinsam werden Zahlungsvereinbarungen getroffen und die Mietzahlungen gesichert. Wenn gewünscht, wird bei der Beantragung von sozialen Leistungen geholfen. Im Einzelfall werden auch Mietrückstände übernommen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

In Düsseldorf wird bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner nur halb so viel für die Übernahme von Mietrückständen aufgewendet wie im Städtedurchschnitt. Die durchschnittlichen Kosten der einzelnen Mietschuldenfälle liegen dagegen aufgrund des hohen Mietpreisniveaus hinter Köln und München an dritthöchster Stelle.

Wer von Mietschulden, einer Wohnungskündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung betroffen ist, sollte sich so schnell wie möglich beraten lassen. Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales ist ab 2. Januar telefonisch unter 89-9 44 77 zu erreichen. Auf der Internetseite www.duesseldorf.de/soziales sind die Mieter- und Servicebüros unter "Beratung und Information bei drohendem Wohnungsverlust" veröffentlicht.

Hintergrundinformationen
Angesichts der Situation auf den städtischen Wohnungsmärkten ist es besonders wichtig, drohendem Wohnungsverlust durch präventive Maßnahmen entgegen zu treten. Wohnungsnotfälle können zum einen entstehen, wenn Vermieter aufgrund von Mietrückständen das Mietverhältnis kündigen oder zum anderen, wenn durch eskalierende soziale Konflikte oder wegen mietwidrigem Verhalten eine Räumungsklage eingereicht wird. Die Wohnungsnotfallsituation kann bis zu einer Zwangsräumung und zur Vermittlung in eine städtische Unterkunft reichen. Dafür haben die Städte unterschiedliche Konzepte entwickelt, um drohenden Wohnungsverlust zu verhindern.

Fast alle Städte haben für die kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung Beratungsstellen eingerichtet. Während einige Städte erst aktiv werden, wenn die Räumungsklage über das Gericht beim Sozialhilfeträger eingeht, verfolgen andere - so auch Düsseldorf - die Strategie, möglichst frühzeitig bei Wohnproblematiken einzuschreiten. Je frühzeitiger im Verlauf eine Intervention erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Ursprungswohnung durch vermittelnde Gespräche mit dem Vermieter oder durch Übernahme von Mietschulden zu erhalten oder aber alternativen Wohnraum zu finden.

Der Benchmarkingbericht ist auf der Internetseite der Firma "con_sens" abrufbar: http://consens-info.de/images/veroeffentlichungen/sgb_XII/grossstaedte/2016-11-22_Bericht-WNP_GS_2015_Endversion.pdf