Heinrich Heimes

Heinrich Heimes

"Sonnenuntergang an der Nordsee" (1891)
Auskunftsersuchen durch die Dr. Max und Iris Stern Foundation

Stiftung Kunstpalast, Inv.-Nr. M 5472

Die Herkunft des Gemäldes „Sonnenuntergang an der Nordsee“ von Heinrich Heimes konnte vollständig aufgeklärt und kein Hinweis auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug festgestellt werden.

Das Werk wurde 1891 von Heinrich Heimes (1855–1933) geschaffen. Der heute (relativ) unbekannte Künstler studierte Ende des 19. Jahrhunderts an der Düsseldorfer Kunstakademie u.a. unter Eugen Dücker und Olof Jernberg. Von Düsseldorf aus bereiste er ständig die Nordseeküste bei Egmond aan Zee, wo er die für ihn bezeichnenden maritimen Landschaften schuf, so auch das heute im Kunstpalast befindliche Gemälde „Sonnenuntergang an der Nordsee“.

Das Werk verblieb zu Lebzeiten des Künstlers in dessen Eigentum. Auch nach seinem Tod im Jahr 1933 war es im Besitz der Familie bis zum Zeitpunkt der Schenkung an das Städtische Kunstmuseum Düsseldorf (heute: Stiftung Kunstpalast) im August 1960. Es wurde auf testamentarischen Wunsch des Künstlers dem Museum durch die Stieftochter von Heinrich Heimes, Marga von Bochmann, vermacht.

Die Provenienzrecherche war durch ein Auskunftsgesuch des Max Stern Art Restitution Projects veranlasst worden. Hier bestand der Verdacht, dass es sich bei dem im Kunstpalast befindlichen Gemälde um jenes Kunstwerk handelt, das auf der Versteigerung der Bestände der Galerie Stern am 13. November 1937 bei Lempertz in Köln als Los-Nr. 67 unter dem Titel „Abendstimmung an der Nordsee“ zum Aufruf gekommen war. Der ähnliche Titel, die fast identischen Maße, die Technik sowie ein Etikett auf dem Keilrahmen des Werkes gaben Grund zu dieser Annahme. Es konnte jedoch durch intensive Recherchen ein Zusammenhang zwischen dem im Kunstpalast befindlichen sowie jenem im Auktionskatalog erwähnten Gemälde ausgeschlossen werden. Ob sich das Bild „Sonnenuntergang an der Nordsee“ möglicherweise vorübergehend in Kommission bei der Galerie Stern befunden hatte, ließ sich abschließend nicht klären.