Pressedienst Einzelansicht
Ordnung Verkehr
Aktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen
Ordnungsamt kontrolliert in der Woche vom 2. bis 8. Dezember schwerpunktmäßig, ob Autofahrer unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parken
Erstellt:
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt startet am Montag, 2. Dezember, eine Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Sie läuft bis einschließlich Sonntag, 8. Dezember. "Es ist wichtig, dass wir eine nachhaltige Überwachung beibehalten", betont Ordnungsdezernent Christian Zaum. "Denn nur durch anhaltend hohen Druck der Verkehrsüberwachung lässt sich die Zahl der Falschparker auf den aktuell 485 allgemeinen und 939 personenbezogenen Behindertenparkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren."
Der Abschleppdienst musste im vergangenen Jahr 1.697 Mal (2017=1.894 Mal) gerufen werden, weil Nicht-Berechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten. Zudem wurden 6.091 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2017=6.408) in diesem Zusammenhang eingeleitet.
In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann mit der Zahlung von rund 200 Euro zu rechnen hat. Bei Missbrauch und Fälschung von Schwerbehindertenausweisen durch Nicht-Berechtigte werden die Schwerbehindertenausweise durch die Verkehrsüberwachung eingezogen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.