Pressedienst Einzelansicht

Soziales

Akutaufnahme von gewaltbetroffenen Frauen: Clearingstelle soll in der Landeshauptstadt entstehen

Stadtrat beschließt überplanmäßig 50.000 Euro für die Umsetzungsplanung des Konzeptes/Clearingstelle wäre die erste Anlaufstelle dieser Art in NRW


Erstellt:
Redaktion: Meissner, Valentina

Die Landeshauptstadt Düsseldorf will zusätzliche Schutzplätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schaffen. Hierfür soll neben den bereits bestehenden zwei Frauenhäusern eine Clearingstelle realisiert werden. Ziel der Clearingstelle soll es sein, gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in der Akutsituation professionelle Hilfe und eine Schutzunterkunft zu bieten. In den ersten fünf Tagen soll der weitere Bedarf geklärt werden, zum Beispiel, ob eine Weitervermittlung in ein Frauenhaus erforderlich ist.

In seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag, 18. Juni, hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, überplanmäßig 50.000 Euro für die Umsetzungsplanung des Konzeptes für eine Clearingstelle zur Akutaufnahme von gewaltbetroffenen Frauen (und ihren Kindern), die Suche nach einer geeigneten Immobilie für die Clearingstelle und die Akquirierung von passenden Fördermitteln zur Verfügung zu stellen.

Elisabeth Wilfart, Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Düsseldorf: "Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eines der Hauptanliegen der Gleichstellungsarbeit und deshalb schätze ich die breite politische Unterstützung in Düsseldorf, die wir dabei erfahren. Und besonders freut mich, dass wir als Landeshauptstadt die erste Anlaufstelle dieser Art in NRW auf den Weg bringen werden."

Istanbul-Konvention
Nicht erst seit den Vorgaben des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (kurz: Istanbul-Konvention) ist offensichtlich, dass die vorhandenen Frauenhausplätze in Düsseldorf nicht ausreichen. Die beiden Frauenhäuser in Düsseldorf mit insgesamt 16 Familienplätzen (16 Frauen plus Kinder) sind in der Regel voll belegt. Beide Düsseldorfer Frauenhäuser müssen im Schnitt pro Jahr über 100 Frauen aus Kapazitätsgründen abweisen. So kann zahlreichen von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern in einer akuten Notsituation viel zu häufig in Düsseldorf keine sichere Schutzunterkunft angeboten werden.

Die Istanbul-Konvention schreibt einen Familienplatz pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor – demnach werden in Düsseldorf (bei rund 640.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) 64 Familienplätze benötigt. Damit fehlen derzeit 48 Familienplätzen (für 48 Frauen plus Kinder) in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt hat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kapazität an Familienplätzen auszubauen.

Bereits in seiner Sitzung am 14. Mai dieses Jahres hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, auf Bitten des Gleichstellungsausschusses, einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit den fachspezifischen Trägern für die Einrichtung einer Clearing- und Akutaufnahmestelle für Frauen, die Gewalt erlebt haben, beauftragt. Derzeit wird geprüft, ob nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention die Einrichtung eines weiteren Frauenhauses in Düsseldorf geboten ist und unter welchen Bedingungen dafür Bundes- und Landesmittel in Anspruch genommen werden können.

Mit dem Beschluss des Rates am Donnerstag, 18. Juni, wurde der erste Schritt für die Realisierung der Clearingstelle gemacht. Bis Ende März 2021 wird nun das Konzept durch die fachspezifischen Trägerinnen und Träger und durch die Verwaltung ausgestaltet und insbesondere die Frage nach einer passenden Immobilie und die Möglichkeit der Akquirierung von Fördermitteln geklärt. Im Anschluss wird das Konzept der Politik final vorgestellt.

PDF TXT