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Gesundheit

Amt für Verbraucherschutz nimmt Modeschmuck und Lederprodukte unter die Lupe

Insgesamt 314 Proben zu Chrom (VI) in Lederprodukten und Schwermetallen in Modeschmuck wurden 2016 und 2017 untersucht/59 Mal wurden erhöhte Werte festgestellt


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Das Amt für Verbraucherschutz Düsseldorf untersucht regelmäßig in der Abteilung Chemische- und Lebensmitteluntersuchung amtliche Proben aus den Bereichen Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, die von den Lebensmittelüberwachungsämtern der Städte Düsseldorf und Mönchengladbach sowie den Kreisen Mettmann, Kleve, Neuss und Viersen bei den Herstellern, Importeuren und im Einzelhandel entnommen werden. Dazu gehören auch Produkte - zum Beispiel Modeschmuck sowie Bedarfsgegenstände aus Leder wie Armbänder, Portomonnaies, Gürtel -, die besonders gern in der Weihnachtszeit als kleine Geschenke erworben werden. Das Amt für Verbraucherschutz hat nun die Ergebnisse aus insgesamt 314 Untersuchungen in den Jahren 2016 und 2017 auf das Allergen Chrom (VI)  in Lederprodukten sowie Blei und Cadmium im Modeschmuck zusammengefasst.

Allergen Chrom (VI) in Lederprodukten

2016 wurden Bedarfsgegenstände aus Leder mit Hautkontakt wie Gürtel, Handtaschen, Portemonnaies, Uhrenarmbänder, Schlüsseletuis und Sporthandschuhe auf das starke Allergen Chrom (VI) untersucht. 2017 wurde der Untersuchungsschwerpunkt zusätzlich auf Schuhe und Jacken aus Leder sowie Fensterledertücher gelegt. Von den 2016 insgesamt 68 untersuchten Proben waren 18 (26,5 Prozent) zu beanstanden.

2017 wurden bis Ende September 63 Schuhe, Jacken, Gürtel, Handschuhe (auch Motorrad-Handschuhe) und Fenstertücher aus Leder untersucht. In 11 Fällen (17,5 Prozent) war der ermittelte Chrom (VI)-Gehalt zu beanstanden. Teilweise wurden Chrom (VI)-Gehalte bis 40 mg/kg festgestellt - der Grenzwert liegt bei 3 mg/kg.

Der Chrom-Gehalt dieser Produkte ist abhänging vom Herstellungsverfahren. Bei der Herstellung von Leder werden Chromsalze als Gerbmittel eingesetzt. Je nach technischem Verfahren kann aus dem eingesetzten Chrom (III) durch Oxidation das Allergen Chrom (VI) entstehen. Mit modernen technologischen Verfahren schafft man es, Chrom (VI)-Entstehung zu vermeiden. Chrom (VI)-Verbindungen sind giftig und werden als cancerogen (mit begründeten Verdacht auf krebserregendes Potential) eingestuft. Bei Hautkontakt können allergische Reaktionen wie beim Nickel auftreten. Aus diesen Gründen wurde für Bedarfsgegenstände aus Leder mit Hautkontakt ein Grenzwert von 3 mg/kg festgelegt.

Blei und Cadmium im Modeschmuck
2016 wurden 154 Modeschmuck-Proben auf Blei und Cadmium untersucht. In 24 Fällen lag eine Grenzwertüberschreitung für Blei und/oder Cadmium vor. Es wurden Gehalte bis 11 Prozent Blei und mehrfach Cadmiumgehalte von circa 20 Prozent ermittelt - als höchster Wert wurden 52 Prozent Cadmium in einem Metallanhänger eines Halsbandes festgestellt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote im Vorjahr bei 15,6 Prozent. 2017 wurden bis Ende September 6 von 29 untersuchten Proben Modeschmuck wegen zu hoher Schwermetallgehalte beanstandet, was einer Quote von 20,7 Prozent entspricht.

Eine Erklärung für hohe Anteile der giftigen Schwermetalle Blei und Cadmium in Schmuck-Gegenständen kann die mögliche Verarbeitung von Abfallmetallen bei der Schmuck-Herstellung in den asiatischen Herkunftsländern sein. Modeschmuck ist billiger als Silber- oder Goldschmuck und besteht häufig überwiegend aus den preiswerteren Metallen wie Kupfer und Zink. Dieser Modeschmuck wird bevorzugt von jungen Mädchen erworben und getragen, weil er preiswerter ist. 2016 und in dem laufenden Jahr 2017 wurden verstärkt preiswerte Modeschmuckartikel wie Ketten, Ringe, Ohrringe, Armbänder, insbesondere Importware aus China, auf ihren Gehalt an den verbotenen Schwermetallen Blei und Cadmium untersucht. Die vorgegebenen Grenzwerte für Schmuck betragen für Blei 0,05 Prozent und für Cadmium 0,01 Prozent. In den Vorjahren wurde meist der Grenzwert für Blei überschritten. Dies lag vermutlich an der Verwendung von bleihaltigem Lot bei der Herstellung von Schmuckstücken. 2016 und in diesem Jahr war zusätzlich auffällig häufig der Grenzwert für Cadmium überschritten.

Die längerfristige Aufnahme hoher Schwermetallmengen kann zu gravierenden gesundheitlichen Problemen führen. Blei kann unter anderem das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Cadmium kann Knochen- und Nierenschäden verursachen.

Beanstandungen aus den Düsseldorfer Untersuchungen werden weiterverfolgt
Die Beanstandungen werden von den jeweiligen Lebensmittelüberwachungsämtern weiterverfolgt und bearbeitet. Es muss ermittelt werden, wo der verantwortliche Hersteller seinen Sitz hat, so dass gegebenenfalls der Vorgang an die zuständige Behörde innerhalb Deutschlands oder der EU weitergeleitet wird. 

In manchen Fällen ist eine Schnellwarnung wichtig, um Verbraucher zu schützen. 2016 und 2017 wurden in Düsseldorf seitens der Lebensmittelüberwachung des Amtes für Verbraucherschutz jeweils zwei Chrom (VI) Beanstandungen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) weitergeleitet. Im LANUV werden Schnellwarnmeldungen (RAPEX-Meldungen) der Europäischen Kommission bearbeitet. Bei Chrom (VI) Beanstandungen prüfen die dort ansässigen Toxikologen, ob eine ernste Gesundheitsgefährdung vorliegt und ob eine Schnellwarnung innerhalb der EU gemacht wird. Aus den beiden Chrom (VI) Beanstandungen aus dem Jahr 2017 sind öffentliche Schnellwarnungen geworden. Es handelte sich um Motorrad-Lederhandschuhe und ein Fensterledertuch einer Autowerkstattkette. Die Produkte wurden vom Markt genommen und es erfolgte ein öffentlicher Rückruf.

Hersteller und Händler stehen in der Verantwortung
Bei einer Beanstandung wird der Händler zunächst aufgefordert, die beanstandete Ware aus dem Verkauf zu nehmen. Die Behörde ermittelt gleichzeitig den Hauptverantwortlichen - er ist in der Regel auf dem Produkt gekennzeichnet. Der Händler kann für das Produkt hauptverantwortlich sein, wenn er der Hersteller oder Importeur ist, oder Eigenmarken vertreibt. Der Hauptverantwortliche muss bei besonders schwerwiegenden Verstößen (mögliche Gesundheitsgefährdung) mit einer Geldstrafe, die vom Richter festgesetzt wird oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen.

Ein Händler sollte sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die Produktunterlagen beziehungsweise Zertifikate vom Hersteller, vom Importeur, aber auch vom Großhändler vorlegen lassen, die bescheinigen, dass die Produkte dem europäischen Recht entsprechen. Zur Absicherung kann er auch einzelne Proben in einem akkreditierten Labor auf Schwermetalle bei Modeschmuck oder Chrom (VI) bei Lederprodukten untersuchen lassen oder Untersuchungsergebnisse vom Lieferanten abverlangen.

Darauf sollten Kunden achten

Leider kann man es einem Schmuckteil nicht ansehen, ob es Schwermetalle enthält. Als Regel gilt: Der Verbraucher sollte nicht den sehr billigen Schmuck kaufen und auf Qualität - die zum Beispiel oft regional produzierte Schmuckstücken aufweisen - achten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich für "echten" Schmuck aus Silber oder Gold entscheiden; hier sind die Schwermetalle nicht enthalten. Der Slogan für den Verbraucher sollte sein: weg von der Masse und hin zu Qualität!

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