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Soziales
Antragsfrist für den Corona-Härtefallfonds erneut verlängert
Einmaliger Zuschuss ist jetzt bis 30. März 2021 möglich
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Düsseldorfer, die durch die Corona-Pandemie mit deutlich weniger Geld auskommen müssen und somit vor existenziellen Schwierigkeiten stehen, können eine Teilhabepauschale aus dem Corona-Härtefallfonds der Landeshauptstadt Düsseldorf noch bis 30. März 2021 beantragen. Darauf weist das Amt für Soziales hin. Insgesamt werden dafür 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Durch die sogenannte Teilhabepauschale soll beispielsweise die digitale Ausstattung und die Nutzung von alternativen Lernformen gefördert werden, um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorbereiten zu können. Dies kann zum Beispiel durch den Kauf von PCs oder Laptops und mit Hilfe neuer Software gelingen.
Die Pauschale kann von Arbeitnehmern, Werkstudenten, Studierenden und Rentnern mit Minijob sowie soloselbständigen Künstlern beantragt werden. Diese müssen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und sich in einer existenziellen Notlage befinden. Die Pauschale ist ein einmaliger Zuschuss.
Der Härtefallfonds dient nicht zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts. Dafür kann Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Amt für Soziales
beantragt werden. Einzelheiten sind über die Infoline der Landeshauptstadt unter Telefon 0211-89-91 zu erfragen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen im Detail: Bei Arbeitnehmern muss das monatliche Nettoerwerbseinkommen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. April weniger als 2.200 Euro betragen haben und es wird, aufgrund der Corona-Pandemie, Kurzarbeitergeld bezogen, durch das der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann.
- Arbeitnehmer ohne Kinder, die alleine leben, erhalten 500 Euro.
- Arbeitnehmer ohne Kinder, die zu zweit oder mit mehr Menschen in einem Haushalt leben, erhalten 750 Euro.
- Arbeitnehmer, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten 1.000 Euro.
- Werkstudenten, bei denen das Einkommen weggefallen ist, können eine Teilhabepauschale in Höhe von 400 Euro erhalten.
- Rentner und Studierende, deren Minijob weggefallen ist, erhalten eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Studierende müssen zusätzlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen.
- Soloselbständige Künstler müssen mindestens die Hälfte ihres Einkommens nicht nur vorübergehend durch ihre künstlerische Tätigkeit erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine Förderung durch andere staatliche Stellen für den mit der Teilhabepauschale verbundenen Zweck erhalten haben. Die Teilhabepauschale beträgt für sie 500 Euro.
In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.
Der Antrag kann von der Internetseite www.duesseldorf.de/soziales/corona-haertefallfonds heruntergeladen und
online ausgefüllt werden.
Die Anträge können längstens bis 30. März 2021 gestellt werden. Sie werden nur einmalig bewilligt. Sollte das Budget des Corona-Härtefallfonds vorher erschöpft sein, kann die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.