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Ordnung
Beleidigung einer Ordnungsamtsmitarbeiterin wird mit 1.500 Euro bestraft
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Einen aggressiven Falschparker, der im Januar eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes im Einsatz mehrfach beleidigt hatte, hat das Amtsgericht jetzt wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Der Mann zeigte sich während der Verhandlung einsichtig und entschuldigte sich für sein Verhalten am Tattag.
Im Januar hatten zwei Einsatzkräfte der Verkehrsüberwachung einen zugeparkten Taxenstand an der Emanuel-Leutze-Straße in Lörick kontrolliert. Die Falschparker mussten abgeschleppt werden. Als eines der Fahrzeuge gerade abgeschleppt wurde, kam der Fahrzeugführer hinzu und lief dem Abschleppwagen hinterher. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Abschleppwagenfahrer erhielt der Betroffene vor Ort sein Fahrzeug zurück. Während der Fahrzeugübernahme beleidigte der Falschparker die Einsatzkräfte der Verkehrsüberwachung und drohte ihnen körperliche Gewalt an, sobald er sein Fahrzeug zurück habe. Daraufhin gingen die Einsatzkräfte zum Dienstfahrzeug und verständigten die Polizei. In der Zwischenzeit trafen die anderen Abschleppwagen ein, um die restlichen Fahrzeuge vom Taxenplatz zu entfernen, so dass eine Einsatzkraft aus ihrem Auto ausstieg. Diese wurde von dem Mann mit Schimpfworten tituliert und bedrängt, so dass die Fahrer der Abschleppunternehmen eingreifen mussten, um einen tätlichen Angriff zu verhindern. Der Mann war zudem so aufgebracht, dass er mehrfach gegen das Dienstfahrzeug des Ordnungsamtes trat. Erst nach Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Situation vor Ort.
"Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes beschimpft und beleidigt werden, kann die Landeshauptstadt keinesfalls tolerieren. Jeder Übergriff, sei es Beleidigung oder gar Körperverletzung, wird konsequent zur Anzeige gebracht", betonte Ordnungsdezernent Christian Zaum.