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Ordnung

Bestimmung zur Eindämmung von "Hamsterkäufen"

Neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus soll Betriebe zu einer Beschränkung auf haushaltsübliche Abgabemengen verpflichten


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt Düsseldorf am heutigen Montag, 30. März, erlassen. Darin enthalten ist eine Bestimmung zur Eindämmung von "Hamsterkäufen". Die Allgemeinverfügungen vom 11., 17. und 18. März werden zur Vereinheitlichung der Regelungen aufgehoben. Sie sind in der Coronaschutzverordnung, mit der die Landesregierung am 22. März Vorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat, aufgegangen.

Zur Konkretisierung der Abgabemengen im Einzelhandel heißt es: "Irrationale Erwägungen von Kundinnen und Kunden haben in Bezug auf bestimmte Produkte und Produktgruppen zu so genannten Hamsterkäufen geführt". Dies beeinträchtige einen geordneten und hygienisch einwandfreien Betrieb der Läden, auch im Hinblick darauf, dass Schutzabstände unter den Einkaufenden nicht eingehalten würden. "Den daraus resultierenden Gesundheitsgefährdungen haben die Leiterinnen und Leiter dieser Betriebe durch eine Beschränkung auf haushaltsübliche Abgabemengen entgegenzuwirken."

Diese Allgmeinverfügung ist im Internet veröffentlicht unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen

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