Pressedienst Einzelansicht

Bildung Jugend

Betreuung im offenen Ganztag: Anpassung von Betreuungsmodellen und Beitragstabelle


Erstellt:
Redaktion: Hirsch, Marie

Neue Beitragstabelle für die Betreuung im offenen Ganztag in der Grundschule: Der Rat der Landeshauptstadt stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Juli 2025, über die Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab. Anpassungen gibt es im Bereich Ganztagsbetreuung, wo Familien nun zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen können.

Zum Hintergrund der neuen Beitragstabelle gehört der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/27. In den neuen flexiblen Betreuungsmodellen können die Kinder bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr betreut werden. Familien können zwischen den Modellen frei wählen, das Modell wird dann jeweils für ein Jahr vereinbart. Abgedeckt werden dabei alle schulischen Betreuungsangebote im Primarbereich, unabhängig vom Träger und der genauen Inhalte. Noch in diesem Sommer wird es dazu weitere Elterninformationen geben.

Die Tabelle unterscheidet Einkommensstufen nach Einkommensgrenzen. Bei einem Einkommen bis 50.000 Euro würde bei einer Betreuung bis 15 Uhr so beispielsweise ein Betrag von 25 Euro monatlich fällig, bei einer Betreuung bis 16 Uhr ist es die doppelte Summe, 50 Euro. In der höchsten Einkommensstufe, ab 80.000 Euro, fällt bei einer Betreuung bis 16 Uhr der maximale Betrag von monatlich 180 Euro an, bei einer Betreuung bis 15 Uhr sind es in der gleichen Einkommensstufe monatlich 90 Euro. Die Betreuung bis 14 Uhr ist in allen Einkommensstufen kostenlos. Weitere Details sind in der Tabelle zu finden: https://duesseldorf.canto.de/b/L4N68

Die Beiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und die Beiträge für die Betreuung in der Tagespflege bleiben unverändert. Auch die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege ist weiterhin in allen Einkommensstufen beitragsfrei.

Hintergrund
2021 wurde auf Bundesebene das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)" beschlossen. Damit werden ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive bis 2029 alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf eine Betreuung bis in den Nachmittag hinein haben. Die Landeshauptstadt hat zur Umsetzung ein eigenes Maßnahmenpaket geschnürt, das bis 2030 final durchgeführt sein wird und neben der Neustrukturierung der Betreuungsmodelle vor allem zahlreiche Bauvorhaben zur Erfüllung der Raumstruktur für den offenen Ganztag enthält. So wurden alle 94 Grund- und Förderschulen in Düsseldorf in den letzten Jahren jeweils auf ihre vorhandene Infrastruktur, ihre Standortpotentiale und ihre Voraussetzungen für die Erfüllung des Ganztagsanspruchs untersucht. Gemeinsam mit den Schulleitungen wurden Konzepte erarbeitet, die nun in den kommenden Jahren gemeinsam umgesetzt werden. Neben den Raumanforderungen für die Ganztagsbetreuung wurden bei der Untersuchung gleichzeitig auch notwendige Maßnahmen für den Erhalt und die Erhöhung benötigter Schulplätze identifiziert, konzipiert und in das Paket integriert.

 

PDF TXT