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Stadtentwicklung Wohnen

Bewerbungsfrist verlängert: Innovatives Wohnen in Vennhausen


Erstellt:
Redaktion: Brembach, Mario

Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt innovative Wohnprojekte und bietet am Reichenbacher Weg im Stadtteil Vennhausen ein Grundstück für Baugemeinschaften an. Aufgrund der aktuellen Ereignisse mit dem Hochwasser im Juli sowie den generellen Einschränkungen der Corona-Pandemie wird die Abgabefrist des Verfahrens bis zum 7. Oktober 2021 verlängert.

Damit sollen auch Interessierte berücksichtigt werden, die aufgrund der derzeitigen Situation noch keine Gelegenheit gefunden haben, eine Bewerbung für das Anhandgabeverfahren abzugeben. Auch wird auf die Möglichkeit des reduzierten Erbbauzinses hingewiesen.

Weitere Informationen zu Grundstück und Verfahren gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.duesseldorf.de/liegenschaften/aktuellegrundstuecksangebote/verkauf

Hintergrund:
Das betreffende Grundstück am Reichenbacher Weg ist rund 1.300 Quadratmeter groß. Dort sollen innovative Wohnprojekte entstehen, das Angebot richtet sich speziell an Baugemeinschaften.

Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Grundstück übernehmen und dort ein langfristiges Bauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren. Die Gemeinschaft umfasst mindestens drei, meist aber mehr Haushalte und errichtet neben den Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum, der allen Parteien zur Verfügung steht. Dafür werden unter anderem Architekten, Projektmanager sowie ausführende Firmen beauftragt.

So wird individueller Wohnraum mit selbstständiger Haushaltsführung und gleichzeitiger Unterstützung innerhalb der Hausgemeinschaft geschaffen. Im Zentrum steht der Wunsch nach einer aktiven Beteiligung in einer lebendigen und verlässlichen Gemeinschaft. Innovative Wohnprojekte können generationsübergreifend angelegt sein, aber auch als Modell für Familien mit Kindern, alleinerziehenden Elternteilen, Singles oder in einer Partnerschaft lebenden Menschen umgesetzt werden.

Die Fläche am Reichenbacher Weg wird für 80 Jahre im Erbbaurecht vergeben.

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