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Verkehr
Bewohnerparkausweise: Keine schriftliche Mitteilung zu Ablauf und Verlängerung
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Das Amt für Verkehrsmanagement weist erneut darauf hin, dass seit 1. Januar 2017 zum Ablauf eines Bewohnerparkausweises und dessen Verlängerung keine schriftliche Mitteilung seitens des Amtes mehr verschickt wird. Eine schriftliche Beantragung zur Verlängerung, die rund sechs Wochen vor Ablauf des Ausweises stattfinden sollte, kann formlos ausschließlich im Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement, per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de oder unter der Faxnummer 0211-8929614 erfolgen.
Dazu sollte die Genehmigungsnummer (zum Beispiel A 364), das Kennzeichen sowie die gewünschte Dauer von ein, zwei oder drei Jahren angegeben werden. Das Büro für Ausnahmegenehmigungen, Auf'm Hennekamp 45, Erdgeschoss, Raum 0.19, ist geöffnet montags von 7.30 bis 15 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr.
Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann weiterhin persönlich in jedem Bürgerbüro, im Dienstleistungszentrum auf der Willi-Becker-Allee 7, im Straßenverkehrsamt auf der Automeile, Höherweg 101, oder im Amt für Verkehrsmanagement erfolgen.