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Stadtentwicklung Verwaltung

Bezirksvertretung 6 ebnete den Weg für viele Bauprojekte


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Redaktion: Brembach, Mario

Die Bezirksvertretung 6, zuständig für Lichtenbroich, Unterrath, Rath und Mörsenbroich, hat sich in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause am Mittwoch, 8. September, mit zahlreichen Themen befasst.

Bebauungsplan Vogelsanger Weg / Münsterstraße
Das etwa acht Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mörsenbroich des Stadtbezirks 6. Das Gebiet wird im Südwesten durch den Vogelsanger Weg und im Nordwesten durch das Gelände eines Kfz-Gewerbebetriebes begrenzt. Im Norden bilden die Kleingärten an der Stieglitzstraße die Grenze,  und im Osten und Südosten grenzt das Plangebiet an die Münsterstraße. Es ist neben der Wohnnutzung entlang der Münsterstraße überwiegend durch gewerbliche und Einzelhandelsnutzungen geprägt. Entlang der Münsterstraße sind Wohnbauten, teilweise mit Einzelhandelsnutzungen in den Erdgeschosszonen, vorhanden.

Der Bebauungsplan "Vogelsanger Weg/Münsterstraße" hat das Ziel, die Schaffung neuer urbaner Gebiete und damit auch neuer Wohnnutzungen am Vogelsanger Weg planungsrechtlich zu sichern. Die Basis hierfür bildete der städtebauliche Entwurf aus dem Gutachterverfahren, das dem Bebauungsplanverfahren vorgeschaltet war. Zu diesem Zweck wurden in sehr differenzierter Form maximale Geschosszahlen festgesetzt. Zur Sicherung des städtebaulichen Konzeptes wurde darüber hinaus festgelegt, dass über dem obersten Vollgeschoss nur ein Nicht-Vollgeschoss zulässig ist, sonstige Ausnahmen in Bezug auf die Höhenentwicklung wurden nur für Technikaufbauten etc. zugelassen.

Die während der Planaufstellung erfolgte Änderung der Landesbauordnung BauO NRW und die damit einhergehende Einführung einer neuen Definition des Nicht-Vollgeschosses als Ersatz des bisherigen Staffelgeschosses führte zu Unsicherheiten in der Anwendung; insbesondere hinsichtlich einer möglichen Planung von Nicht-Vollgeschossen zwischen Vollgeschossen. Dies könnte zu deutlich höheren Gebäudehöhen führen als - auf Grundlage der bis zum 31.12.2018 gültigen Landesbauordnung NRW 2000 - im Bebauungsplan angestrebt, was ggf. auch städtebauliche Unverträglichkeiten zum Ergebnis haben kann. Die Änderung des Bebauungsplanes dient daher der Klarstellung der planungsrechtlichen Ziele durch Ergänzung der - gemäß bereits festgesetzter Geschosse beabsichtigten - Gebäudehöhen, die durch maximale Traufhöhen festgesetzt werden.

Die Bezirksvertretung 6 begrüßt diese Maßnahme sehr und hat im Rahmen der Anhörung einstimmig dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung empfohlen.

Bebauungsplan-Vorentwurf Ludwig-Beck-Straße
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beabsichtigte im Jahr 2012 die Verlagerung seines Standortes von der Ludwig-Beck-Straße an die Grafenberger Allee, mit Ausnahme der Kindertageseinrichtung. Für eine Nachnutzung des Areals ist das DRK seinerzeit an die Verwaltung herangetreten. Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung bot es sich an, das Grundstück für eine Wohnnutzung zu entwickeln. Für das Grundstück an der Ludwig-Beck-Straße als auch für das südlich angrenzende Grundstück an der Heinrichstraße mit teilweise dichtem Baumbestand besteht seit 1979 Planungsrecht mit der Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf".

Parallel zu den Absichten des DRK, beabsichtigte der Eigentümer des unbebauten Grundstücks Heinrichstraße 19 sein Grundstück über Befreiungen vom bestehenden Planungsrecht zu entwickeln. Die Verwaltung legte der Politik zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung daher ein städtebauliches Konzept ausschließlich zur Entwicklung des damaligen DRK-Grundstücks (Ludwig-Beck-Straße 11) vor. Die Bezirksvertretung 6 beschloss am 11.09.2013 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - bat aber darum, den Geltungsbereich des Plangebietes um das Grundstück Heinrichstraße 19 zu erweitern. Der APS nahm den Vorschlag der BV 6 in seinen Beschluss am 16.10.2013 auf, sodass die Verwaltung die Planung mit erweitertem Geltungsbereich am 04.02.2014 der Bürgerschaft im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellte.

Seit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind nun mehrere Jahre vergangen, sodass erst auf der Basis eines politischen Beschlusses das Planverfahren fortgesetzt werden soll. Grundlage dafür soll das nunmehr vorliegende aktualisierte städtebauliche Konzept bilden. In dieser Planung sind die Grundzüge des städtebaulichen Konzeptes aus 2014 beibehalten. Die Änderungen gegenüber dem Konzept aus 2014 bestehen im Wesentlichen in drei Punkten: die Integration einer Pflegeeinrichtung im nördlichen Plangebiet, die nach Auskunft des Investors die Bedingungen erfüllt um auf den sozialgeförderten Wohnungsbau der Quotierungsregelung des Handlungskonzepts für den Wohnungsmarkt (HKW) angerechnet werden zu können. Im weiteren eine geänderte Farbgebung der Fassade sowie vereinzelte Änderungen der Geschossigkeiten einiger Gebäude: während zum Beispiel der Gebäuderiegel an der Heinrichstraße um ein Geschoss erhöht wurde, ist der Hochpunkt im Nordosten des Grundstücks reduziert worden. Aufgrund der Zielsetzung sämtliche Flächen für den ruhenden Verkehr unterirdisch anzulegen und damit ein Wohngebiet frei von oberirdischen Stellplätzen zu entwickeln, wird lediglich an den Randbereichen des Plangebietes Baumbestand gesichert werden können, ergänzt um neue Pflanzstreifen. 2021 erfolgte für das gesamte Plangebiet eine Baumkartierung. Darin wurden auf dem derzeit unbebauten Grundstück Heinrichstraße 19, mit Ausnahme einer Eibe, alle Bäume als nicht erhaltungswürdig klassifiziert. Auch die Bäume auf dem Grundstück Ludwig-Beck-Straße 11 sind, mit wenigen Ausnahmen, nicht.

Der Städtebau ist weiterhin so angelegt, dass beide Grundstückseigentümer die Planung unabhängig voneinander realisieren können; daher werden auch zwei Tiefgaragen vorgesehen: eine wird von der Heinrichstraße erschlossen, die andere von der Ludwig-Beck-Straße.

Die Bezirksvertretung 6 hat im Rahmen der Anhörung einstimmig dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung keine vorlagegemäße Beschlussfassung empfohlen, sondern den Ausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung zunächst im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Bürgerschaft vorzustellen und die Verwaltung zu bitten, im Rahmen des weiteren Verfahrens Möglichkeiten zu prüfen, die zu einem höheren Anteil des Erhalts des vorhandenen Baumbestandes führen.

Bebauungsplan Airport City West
Im Rahmen der politischen Beschlussfassung zur Offenlage des Bebauungsplanverfahrens 06/011 Airport City West wurde in der Sondersitzung des APS am 18. März 2021 der politische Wunsch geäußert, einen größeren Teil der vorhandenen Flächen für Wald zu erhalten. In Absprache mit dem Flughafen als Verfahrensinitiator soll diesen Wünschen entsprochen werden. Durch geänderte Anforderungen des Flughafens, werden die gewünschten Anpassungen und hierdurch erforderlichen Änderungen an der Planzeichnung und an den textlichen Festsetzungen in das laufende Bebauungsplanverfahren eingespeist. Dies macht eine politische Beschlussfassung für eine erneute Offenlage erforderlich. So kann ein zusätzliches Änderungsverfahren abgewendet werden. Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Das Verfahren kann angewendet werden, da durch die Festsetzung der Gebäudehöhen die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, sondern lediglich eine Klarstellung des planerischen Willens erfolgt. Außerdem werden die notwendigen Ersatzpflanzungen nicht mehr außerhalb von Düsseldorf sondern in Düsseldorf selbst vorgenommen.

Die Bezirksvertretung 6 begrüßt den Erhalt des Waldes und die Ersatzpflanzungen und hat im Rahmen der Anhörung einstimmig dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung empfohlen.

Bebauungsplan Ehemals Fashion House
Die Bezirksvertretung 6 bedauerte, dass ihr die Vorlage mit der Aufstellung/Veröffentlichung des Bebauungsplanes, der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen lediglich zur Kenntnisnahme präsentiert wurde. Sie unterstützt die Empfehlungen der Bezirksvertretung 5 und bittet darüber hinaus den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie den Rat, folgende weitere Empfehlungen zu berücksichtigen:
- Es ist eine Verkehrsleitung und -planung zu erstellen.
- Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, welche die Möglichkeit von Schleichverkehren reduziert.
- Es sind Parkplätze für Handwerkerbetriebe und Umzugsfahrzeuge vorzusehen.
- Es sind E-Lade-Stationen vorzuhalten.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Die Bezirksvertretung 6 hat für folgende Bauprojekte die notwendigen Beschlüsse gefasst:
- Bauantrag Wanheimer Straße 72, 72a - Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Parkhaus
- Bauantrag Hoferhofstraße 22a - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
- Bauantrag Säckinger Straße 5 - Neubau eines Mehrfamilienhauses
- Bauantrag Ziegelstraße 19 a - Errichtung eines Einfamilienhauses
- Bauantrag Am Gatherhof 49, 49 a-g - Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage (Baufeld im Nordteil "Nördlich Westfalenstraße")
- Bauantrag In den Diken 3-13 - Neubau von Wohngebäuden mit Einzelhandels-/Büroflächen im Erdgeschoss und Tiefgararge
- Bauvoranfrage Heinrichstraße 169 - Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage

Stadterneuerungsgebiet Rath/Mörsenbroich - Maßnahmenliste zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Städtebaufördergramms "Sozialer Zusammenhalt"
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 18.06.2020 die 2. Förderphase/Fortschreibung des Fördergebietes "Soziale Stadt Rath/Mörsenbroich" beschlossen (Vorlagennummer APS/042/2020) und die Verwaltung mit der Erstellung eines "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" (ISEK) mit externer Unterstützung beauftragt.

Die Erstellung eines ISEKs mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht ist Grundlage für die Beantragung von neuen Städtebaufördergeldern. Unter Beteiligung der Fachämter, der Bürger und Partner im Stadtteil ist das ISEK seit Januar 2021 in Erarbeitung und befindet sich in der Endabstimmung. Der formelle Antrag für die Fortschreibung muss bis zum 30.09.2021 bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.

Vor Antragstellung legt die Verwaltung mit dieser Vorlage die geplanten Maßnahmen des ISEKs der BV 6 zum Beschluss vor. Anschließend wird das ISEK entsprechend fertiggestellt. Das ISEK wird voraussichtlich Ende des Jahres 2021 dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie den weiteren zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Der entsprechende Beschluss wird der Bezirksregierung Düsseldorf nach Antragstellung nachgereicht. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Landes NRW zur Fortschreibung und zu den beantragten Maßnahmen.

Die Bezirksvertretung 6 beschloss einstimmig die Vorlage und beauftragte die Verwaltung, mit den beabsichtigten Maßnahmen i.H.v. von fast 10 Millionen Euro einen Förderantrag zur Städtebauförderung zum 30.09.2021 bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Die Bezirksvertretung 6 bewilligte bzw. genehmigte die nachstehenden Zuschüsse/Finanzierungen:
- Pinocchio e.V.: Anschaffung eines Töpferofens mit Zubehör i.H.v. 1.880 Euro.
- Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD): Unterstützung des Projektes "REACT" i.H.v. 25.000 Euro.
- Bürgerverein Mörsenbroich 1928 e.V.: Entwicklung eines "inoffiziellen" Stadtteilwappens i.H.v. 400 Euro.
- KGS Kartause-Hain: Präventionsprogramme "Die große Nein-Tonne" und "Mein Körper gehört mir" i.H.v. 1.300 Euro.
- GGS Beedstraße: Präventionsprogramme "Die große Nein-Tonne" und "Mein Körper gehört mir" i.H.v. 350 Euro.
- Heinrich-Heine-Gesamtschule, Graf-Recke-Str. 170: Sauberkeitsanstrich im Innenbereich i.H.v. 20.000 Euro.
- GGS Max-Halbe-Straße, Max-Halbe-Str. 14: Sauberkeitsanstrich im Innenbereich i.H.v. 20.000 Euro.
- Wilhelm-Ferdinand-Schüßler-Tagesschule, Rather Kreuzweg 21: Sauberkeitsanstrich im Innenbereich i.H.v. 20.000 Euro.
- Joachim-Neander-Schule, Rather Markt 2: Sauberkeitsanstrich im Innenbereich i.H.v. 20.000 Euro.
- Hülsmeyerplatz: Aufstellung eines Weihnachtsbaumes inklusive Beleuchtung i.H.v. 3.560 Euro.
- Kinderspielplatz An der Golzheimer Heide: Erhöhung des Budgets für den Bau der Pumptrack auf 200.000 Euro.

Außerdem wurden die Sitzungstermine für das Jahr 2022 vorgestellt:
2. Februar, 9. März, 6. April, 11. Mai, 15. Juni, 31. August, 28. September (Etat-Sitzung) und 9. November, jeweils um 17 Uhr.

Bezirksvertretung 6
Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung ist die Etat-Sitzung 2022 und findet vorbehaltlich möglicher Pandemieauswirkungen am Mittwoch, 6. Oktober, um 17 Uhr statt. Der Tagungsort wird etwa zwei Wochen vorher bekanntgegeben.

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