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Verwaltung

Büro für Ausnahmegenehmigungen von Heiligabend bis Neujahr geschlossen

Termingebundene Anträge mit Gültigkeit bis einschließlich 9. Januar 2017 bis spätestens Freitag, 16. Dezember, einreichen.


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Das Büro für Ausnahmegenehmigungen im Amt für Verkehrsmanagement ist anlässlich der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels ab Samstag, 24. Dezember, bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Die Kunden werden daher gebeten, termingebundene Anträge mit Gültigkeit bis einschließlich 9. Januar 2017 bis spätestens 16. Dezember 2016 einzureichen. Bei einer späteren Antragstellung kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden.

Kurzfristige Anträge mit einem Mindest-Vorlauf von sieben Tagen können persönlich im Büro für Ausnahmegenehmigungen, Auf'm Hennekamp 45, Erdgeschoss, Raum 0.19, während der üblichen Öffnungszeiten, montags von 7.30 bis 15 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr, eingereicht werden. Diese Anträge werden direkt bearbeitet.

Das Amt für Verkehrsmanagement weist ferner darauf hin, dass ab 1. Januar 2017 zum Ablauf eines Bewohnerparkausweises und dessen Verlängerung keine schriftliche Mitteilung seitens des Amtes mehr verschickt wird. Eine schriftliche Beantragung zur Verlängerung, die rund sechs Wochen vor Ablauf des Ausweises stattfinden sollte, kann formlos ausschließlich im Amt für Verkehrsmanagement, per E-Mail unter genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de oder unter der Faxnummer 0211.89-29614 erfolgen. Hierzu sollte die Genehmigungsnummer (etwa A 364), das Kennzeichen sowie die gewünschte Dauer von ein, zwei oder drei Jahren angegeben werden.

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann weiterhin persönlich in jedem Bürgerbüro, im Dienstleistungszentrum auf der Willi-Becker-Allee 7, im Straßenverkehrsamt auf der Automeile – Höherweg 101 oder im Amt für Verkehrsmanagement erfolgen.

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