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Ordnung

Coronaschutz: Gastronomie weiterhin im Fokus

Terrassenflächen in der Altstadt wurden unerlaubt ausgedehnt/Auch weitere Betriebe verstießen gegen Hygieneregeln


Erstellt:
Redaktion: Baumgarten, Malte Philipp

36 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes verzeichnete der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am Dienstag, 23. Juni. Im gleichen Zeitraum erhielt die Leitstelle 21 Anrufe zum Thema. Die Gesamtzahl der zu Corona in der Leitstelle des OSD seit dem 18. März eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 7.948.

Im Fokus der OSD-Einsätze am gestrigen Dienstag, 23. Juni, standen erneut gastronomische Betriebe in der Düsseldorfer Altstadt. So haben einige Gastronomen in der Ratinger Straße die Genehmigung von vorübergehend erweiterten Terrassenflächen offenbar missverstanden. Ganze fünf Betriebe hatten ihre Terrassen am gestrigen Abend zum einen ohne vorherige Genehmigung ausgebaut, zum anderen die Erweiterungsmöglichkeit dazu genutzt, zusätzliche Tische unter Missachtung der Abstandsgebote aufzustellen. Eine Spätstreife des OSD wies die Betriebe daher an, die unerlaubt aufgestellten Tische abzubauen.

Vier Betriebe folgten der Anweisung umgehend, ein Gastronom weigerte sich jedoch zunächst. Erst nach mehrfacher Ermahnung kam er schließlich der Aufforderung nach und baute ab. Alle fünf Betriebe sind nun gefordert, die Terrassenerweiterung mit der Verwaltung abzuklären und sich diese, nach Prüfung der Verkehrssicherheit durch das Amt für Verkehrsmanagement, vom Ordnungsamt genehmigen zu lassen. Wegen der festgestellten Verstöße gegen das Abstandsgebot wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gastronomen eingeleitet.

Auch außerhalb der Altstadt musste der OSD eingreifen. In einer Oberrather Bäckerei mit Café-Betrieb wurde festgestellt, dass die nötigen Abstände zwischen den Tischen nicht eingehalten wurden. Auf den Tischen selbst befanden sich zum Teil, entgegen den Hygienevorgaben der Coronaschutzverordnung, Zuckerstreuer und Rührstäbchen zur Selbstbedienung. Zudem fehlten sowohl das Desinfektionsmittel, als auch die erforderliche Besucherdatenliste und die dazu gehörige Raumskizze. Der Thekenbereich war nicht durch einen Spuckschutz abgesichert. Weiterhin trug eine Mitarbeiterin nicht die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung und legte diese auch nach eindringlicher Aufforderung der OSD-Einsatzkräfte nicht an. Bei der kurz danach erfolgten Nachkontrolle konnte festgestellt werden, dass der offen einsehbare Betrieb der Bäckerei geschlossen war, die Tische aber vorgabegemäß aufgestellt standen. Sowohl gegen den nicht anwesenden Inhaber als auch gegen die äußerst uneinsichtige Bedienung wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Auf dem Wochenmarkt im Zentrum Eller mussten sieben Personen durch OSD-Mitarbeiter an die Tragepflicht der Mund-Nase-Bedeckung erinnert werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Märkte im Stadtgebiet - auch, wenn diese an der "frischen Luft" stattfinden,

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