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Ordnung
Coronaschutz: OSD stellt Verstöße in der Gastronomie fest und verhindert Feuer
17 Einsätze zur Durchsetzung der Coronaschutzverordnung am Dienstag
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Bei Einsätzen im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) am Dienstag, 6. Oktober, bei fünf Gaststätten erhebliche Mängel festgestellt.
In einem Imbiss in Oberbilk fanden OSD-Dienstkräfte bei einer Nachkontrolle zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung zahlreiche Mängel vor. So wurde innen und außen der Mindestabstand nicht eingehalten. Die im Innenraum zu eng beieinandersitzenden Gäste wurden während der Überprüfung umgesetzt. Die Kontaktdaten der Gäste wurden mittels QR-Codes aufgenommen, eine Kontrolle der Angaben war nicht möglich. An der Theke war ein Spuckschutz aus Frischhaltefolie angebracht, der keine ausreichende Wirkung hatte.
Der anwesende Angestellte wurde von den Mitarbeitern des OSD angewiesen, das Mobiliar entsprechend des Raumplanes aufzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Imbiss-Mitarbeiter hinter der Theke ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem wurde er aufgefordert, die Kontaktdaten schriftlich aufzunehmen, solange eine Kontrolle der QR-Codes nicht möglich ist. Indes benutzte ein weiterer Angestellter hinter der Grilltheke einen Föhn zum Anfeuern der Kohle. Dabei entstand ein Feuer, das bis zum Föhn reichte und diesen anschmorte. Der Mitarbeiter wurde aufgefordert, den Föhn sofort auszustellen und nicht weiter zu verwenden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines Imbisses in Eller fehlte am Eingang Desinfektionsmittel. Die Mindestabstände wurden zudem nicht eingehalten, es konnte keine Raumskizze vorgelegt werden, die Tische waren mit Pfeffer- und Salzstreuern eingedeckt, und auf den Kontaktlisten fehlte der Hinweis zum Datenschutz. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Im Rahmen einer Überprüfung einer Shishabar in Stadtmitte stellten OSD-Dienstkräfte fehlendes Desinfektionsmittel in den Toiletten, unzureichend geführte Kontaktlisten und das Fehlen eines Raumplanes fest. Die Mitarbeiter trugen zudem nur unzureichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Die OSD-Kontrolle einer Pizzeria in Stadtmitte deckte fehlende Mindestabstände innen und außen, fehlerhaft geführte Kontaktlisten sowie das Fehlen einer Raumskizze auf. Auch bei einer Gastronomie in Unterbilk wurden die Mindestabstände nicht eingehalten. Zudem fehlte dort ebenfalls die Raumskizze. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In einer Gastronomie in der Altstadt trafen OSD-Mitarbeiter auf einen Gast ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Einsatzzahlen des OSD
Insgesamt verzeichnete der OSD am Dienstag, 6. Oktober, 55 Einsätze, von denen 17 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen.
Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März beziffert sich auf 11.865, von denen 6.482 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Elf Anrufe gingen am Dienstag, 6. Oktober, bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.613.
Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona