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Bildung Kultur

Die aktuellen Coronaregeln in der Volkshochschule


Erstellt:
Redaktion: Ilgenstein, Valentina

Die seit 24. November geltende Coronaschutzverordnung führt zu einer neuen Zutrittsregelung bei der Volkshochschule Düsseldorf (VHS), die als Bildungseinrichtung bisher mit ihrem kompletten Angebot der 3G-Regel unterlag.

Ein Großteil der Kurse steht weiterhin allen Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) offen - unterliegt also der 3G-Regel. Dazu zählen alle Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse, Bildungsurlaube, Sprachkurse, Integrations- und Berufssprachkurse aus dem Deutschbereich, Veranstaltungen der politischen Bildung und Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in den Kategorien "Arbeit und Beruf" sowie "Computer und Internet". Auch die Angebote der Schulischen Weiterbildung zum Erwerb des nachträglichen Schulabschlusses finden nach wie vor unter 3G-Bedingungen statt.

Für alle übrigen Bildungsangebote aus den Bereichen Gesundheit und Bewegung, Musik, Kunst und Kreativität sowie Austausch und Begegnung gilt ab dem heutigen 24. November die 2G-Regel. Teilnehmende müssen somit einen Immunisierungsnachweis duch vollständige Impfung oder Genesung erbringen.

Weitere Infos gibt es unter www.duesseldorf.de/vhs.

 

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