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Jugendschutzkontrollen
DJ-Team des Ordnungsamtes kontrollierte am Wochenende in Diskotheken und Gaststätten
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Mit Blick auf den Jugendschutz gab es am vergangenen Wochenende (Freitag und Samstag, 16./17.März) zwei Sondereinsätze des Jugendschutzteams des Düsseldorfer Ordnungsamtes. Ziel dieser Schwerpunkteinsätze des "DJ-Teams" ist es, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festzustellen.
Insgesamt 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zusätzlich zu den ohnehin im Einsatz befindlichen OSD-Streifen am Freitag und Samstagabend in zwei Gruppen als Zivilstreifen unterwegs. Kontrollen in den einzelnen Diskotheken wurden gemeinsam durchgeführt. Im Rahmen des Sondereinsatzes "Jugendschutz" konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
- 14 Minderjährige wurden beim Rauchen ertappt.
- 5 Minderjährige fielen bei den Kontrollen alkoholisiert auf.
- 6 Mal wurde die Abgabe von Alkohol an Minderjährige beobachtet sowie
- 3 Mal die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige.
- 2 Mal wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt und
- 1 Mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
- 6 Mal fielen Minderjährige bei Kontrollen an "jugendgefährdenden Orten" auf und
- 5 Mal bei Kontrollen in Diskotheken.
Des Weiteren wurde eine volltrunkene minderjährige Person von ihrem Vater abgeholt, nachdem es von Anwohnern Beschwerde über Jugendliche mit störendem Verhalten auf der Kaiserswerther Straße gab, zudem gab es eine Anzeige wegen Beleidigung von Einsatzkräften.
Hintergrund: Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Es wendet sich mit seinen Regelungen direkt an Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Betreiber von Gaststätten, Diskotheken oder Einzelhändler, die alkoholische Getränke oder Tabakwaren anbieten, aber auch an Angestellte oder sonstige Erwachsene. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden konsequent mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Außerdem werden neben dem Schwerpunkt Jugendschutz auch andere Verstöße, zum Beispiel Vergehen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, die Düsseldorfer Straßenordnung, das Gaststättengesetz oder die Gewerbeordnung geahndet.