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D.LIVE Open Air Park: Vorbereitung für die Umpflanzung von 60 Bäumen beginnt am 9. April


Erstellt:
Redaktion: Meissner, Valentina

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat nunmehr auf Antrag der DCSE die Genehmigung zur Umpflanzung von 60 Laubbäumen auf der geplanten Eventfläche D.LIVE Open Air Park erteilt - bis zur endgültigen Entscheidung des Baugenehmigungsverfahrens bzw. bis zur nächsten Pflanzperiode werden diese in der Baumschule fachgerecht gepflegt. Die DCSE hat eine erfahrene Fachfirma mit der Umpflanzung beauftragt. Am Montag, 9. April, wird zunächst die Fläche abgesperrt und die umzupflanzenden Bäume markiert. Ab Mitte der Woche wird mit den Umpflanzungen begonnen. Die markierten Bäume werden herausgenommen, balliert und erhalten einen Schutzanstrich am Stamm. Vor dem Transport in die städtische Baumschule wird zudem die Krone leicht zurückgeschnitten. Die Bäume werden bis zur nächsten Pflanzperiode dort fachgerecht gepflegt. Es handelt sich um relativ junge Bäume unterschiedlicher Arten mit einem Stammumfang zwischen 25 und 69 Zentimeter. Im Einzelnen handelt es sich um Bergahorn, Erlen, Hainbuchen, Eschen, Amberbaum, Platanen und Eichen.

Der Antrag wurde geprüft und positiv beschieden, da durch die Umpflanzung dieser Bäume der Baumbestand erhalten werden kann und nicht im Sommer gefällt werden muss. Die Umpflanzungen müssen witterungsabhängig bis spätestens Ende April abgeschlossen sein, um gute Anwuchsbedingungen durch den dann noch unbelaubten Zustand der Bäume zu erreichen.

Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass bei den Umpflanzungen die entsprechenden fachlichen Anforderungen (DIN-Normen) zum Schutz und zum Anwachsen der Bäume einzuhalten sind. Insbesondere sind auch die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten und durch Gutachter zu dokumentieren, damit mit der Maßnahme keine Eingriffe in den Bestand brütender Vögel erfolgen.

Wenn die Baugenehmigung zur Umwandlung des Parkplatzes in die geplante Eventfläche vorliegt, werden für diese 60 Laubbäume Alternativstandorte im Düsseldorfer Stadtgebiet gesucht und diese dann bis zum 31.03.2019 an endgültige Standorte umgepflanzt. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten der Umpflanzung zu übernehmen. Sollte eine Genehmigung zur Umwandlung der Fläche nicht erteilt werden können, werden die Bäume wieder an ihren Ursprungsort zurückgepflanzt. Eventuelle Ausfälle werden dann durch gleichwertige Bäume ersetzt.

 

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