Pressedienst Einzelansicht
Wohnen
Dr. Friederike Nesselrode wird neue Leiterin des Amtes für Wohnungswesen
Erstellt:
Dr. Friederike Nesselrode wird zum 1. Februar Leiterin des Amtes für Wohnungswesen. Die Juristin folgt auf Thomas Nowatius, der das Amt für Wohnungswesen insgesamt zehn Jahre geleitet hat.
Friederike Nesselode studierte Rechtswissenschaft in Freiburg, Genf und München. Nach erfolgreicher Promotion war die 45-Jährige zunächst als Richterin am Verwaltungsgericht München tätig. Es folgten Stationen als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium des Innern und als Abteilungsleiterin im Landratsamt Fürstenfeldbruck. 2014 wechselte Friederike Nesselrode als städtische Oberrechtsrätin nach Düsseldorf. In dieser Funktion war die gebürtige Münsteranerin bis 2017 Justiziarin im Rechtsamt. Seit 2017 arbeitet Friederike Nesselrode im Dezernat für Recht, Ordnung und Wohnen des Beigeordneten Christian Zaum und ist dort unter anderem als Referentin für das Amt für Wohnungswesen tätig. Zum 1. Februar folgt die Bestellung zur Amtsleiterin.
Friederike Nesselrode freut freut sich auf die vielfältigen Herausforderungen im Amt für Wohnungswesen: "Menschen in Düsseldorf gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wohnungsamtes rund um das Thema Wohnen zu unterstützen, ist eine wunderbare und herausfordernde Aufgabe. Das Wohnungsamt hat dafür ein weites Spektrum an Instrumenten parat. Ich freue mich sehr auf viele Begegnungen mit den unterschiedlichsten Personen - real und virtuell."
Das Aufgabenspektrum des Wohnungsamtes fußt auf den drei Säulen "Wohnraum fördern", "Wohnraum erhalten" und "Wohnraumnutzung steuern". Die Tätigkeiten reichen dabei von der Bewilligung öffentlicher Mittel über die Kontrolle des Wohnungsbestandes bis zur Bewilligung von Wohngeld.
Insbesondere aufgrund der im Handlungskonzept Wohnen festgelegten "Quotierungsregelung" (Quoten für preiswerten Wohnraum bei bestimmten Neubauvorhaben) gelang es in den vergangenen fünf Jahren, Fördermittel für rund 2.300 neue Sozialwohnungen zu bewilligen. Darüber hinaus bewilligt das Amt Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen und die Modernisierung von Wohnungen, zum Beispiel im Hinblick auf barrierefreie Anpassungen. Auch beim Wohnungsneubau bietet das Amt umfassende Beratungen und koordiniert bei Bedarf die Realisierung von Projekten.
Neben der Neuschaffung von preiswerten Wohnungen zählt die Kontrolle der zweckentsprechenden Nutzung der 15.600 Sozialwohnungen sowie freifinanzierter Wohnungen zu den Aufgaben. Mit der im Jahr 2019 durch den Rat verabschiedeten und im Oktober 2020 modifizierten Wohnraumschutzsatzung wurden dem Amt Instrumente an die Hand gegeben, um Zweckentfremdungen von Wohnraum, zum Beispiel durch gewerbliche Nutzung, zu kontrollieren, zu erfassen, zu sanktionieren und zu verhindern.
Für rund 10.000 Haushalte in Düsseldorf spielt Wohngeld eine wichtige Rolle, um ihre Wohnkosten zu decken. Das Amt berechnet und bewilligt die Zuschüsse und veranlasst deren Auszahlung.
Perspektivisch ist eine Erweiterung des digitalen Angebots vorgesehen. Derzeit können Bürgerinnen und Bürger bereits online nach einer freien Sozialwohnung oder nach einer Tauschwohnung suchen. Die Beantragung von Wohngeld kann ebenfalls online erfolgen. In naher Zukunft soll dies zum Beispiel auch für Wohnberechtigungsscheine möglich sein.
