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Schauspielhaus
Einigung mit Pfau-Erben
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Februar, die Dringlichkeitsentscheidung zur Einigung zwischen der Stadt und den Erben des Schauspielhaus-Architekten Bernhard Pfau genehmigt. Im Rahmen der Einigung wurden der Stadt Düsseldorf die ausschließlichen Nutzungsrechte am Urheberrecht an dem Schauspielhaus Düsseldorf und an dem Gustaf-Gründgens-Platz übertragen.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Wir werden bei allen Entscheidungen respektvoll mit dem schöpferischen Werk von Bernhard Pfau umgehen."