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Verwaltung

Einwohnerfragestunde im Stadtbezirk 10

Fragen können bis Dienstag, 9. Mai, eingereicht werden


Erstellt:
Redaktion: Robl, Julia

Die Bezirksvertretung 10 (Garath, Hellerhof) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung am Dienstag, 23. Mai, 16 Uhr, im Arenasaal der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner zu bezirklichen Anliegen an.

Bis Dienstag, 9. Mai, können Fragen zu Anliegen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- und anhörungsbefugt ist, schriftlich eingereicht werden. Diese werden von der Verwaltung während der Fragestunde beantwortet.

Die Fragen müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Bezirksverwaltungsstelle 10 schriftlich vorliegen. Die Fragen können per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 10, Frankfurter Straße 231, 40595 Düsseldorf, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.10@duesseldorf.de zugesandt werden. Eingereichte Fragen ohne Absenderangaben werden nicht behandelt.

In der Fragestunde trägt der Fragesteller seine Frage in maximal drei Minuten vor und ist darüber hinaus berechtigt, eine Zusatzfrage zu stellen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass hieran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreterinnen und -vertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Ein Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung besteht nicht. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

Die Fragen sollten eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.

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