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Umwelt

Endspurt für die Bürgerbeteiligung am Lärmaktionsplan

Schon rund 600 Menschen haben Anregungen und Ideen eingebracht/Noch bis Ende der Woche besteht die Möglichkeit, sich zu beteiligen


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Endspurt für die Bürgerbeteiligung am Lärmaktionsplan: Seit dem 9. Januar haben bereits rund 600 Menschen die Gelegenheit genutzt, Hinweise, Anregungen und Ideen einzubringen (Stand: 1. Februar). Noch bis Ende dieser Woche ist eine Beteiligung möglich.

Bis einschließlich Sonntag, 5. Februar, können Interessenten sich online unter www.duesseldorf.de/laermaktionsplan äußern. Bis Freitag, 3. Februar, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes in Papierform öffentlich im Umweltamt der Stadt, Brinckmannstraße 7, Raum 306, aus. Er kann dort noch heute Mittwoch, 1. Februar, bis 16 Uhr, Donnerstag, 2. Februar, 9 bis 16 Uhr und Freitag, 3. Februar, 9 bis 14 Uhr eingesehen werden.

Die Lärmbelastung in den Städten ist eine große Herausforderung. Dieser Aufgabe sollten sich möglichst viele annehmen. Deshalb können Düsseldorfer sowie alle, die in der Landeshauptstadt arbeiten, zur Schule gehen, studieren oder anderweitig einen engen Bezug zur Stadt haben, an den Inhalten des neuen Lärmaktionsplans mitwirken. Die Stadt Düsseldorf nutzt dafür erstmals eine Online-Plattform, die Informationen bereitstellt und über eine Umfrage Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. 

Schwerpunkt der Befragung bilden 29 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet. Es können die behördlichen Vorschläge dazu bewertet, aber auch eigene Ideen eingebracht werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend in den Lärmaktionsplan II eingearbeitet.

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erstellt werden. Sie zeigen die von Straßen, Schienenstrecken, Flugverkehr sowie Industrie- und Hafenanlagen ausgehenden Belastungen auf und wie viele Menschen davon betroffen sind. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind die Lärmaktionspläne von den Städten unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Für Düsseldorf wurde 2011 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt, welcher nun als Grundlage für den Lärmaktionsplan II dient.

Hintergrund: Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) als Abschnitt "Lärmminderungsplanung" mit den Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. Der § 47d BImSchG regelt die Aufstellung der Aktionspläne.

Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fasst darunter Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr entsteht, sowie den Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Die Stadtverwaltung ruft alle Düsseldorfer und Menschen mit Bezug zur Stadt auf, sich am neuen Lärmaktionsplan zu beteiligen.

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