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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Engagement für die Demokratie: Berufungsschreiben für Wahlhelfende versandt

Weiter Wahlhelfende gesucht/Wahlraumfinder online/Kurze Fristen bei der Briefwahl


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Berufungsschreiben
Aktuell sind die Schreiben zum Einsatz für die ehrenamtlich Wahlhelfenden zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, die sogenannten Berufungsschreiben, planmäßig in der dritten Kalenderwoche verschickt worden.

Nach Auswertung des Rücklaufs mit Zu- beziehungsweise Absagen ist der konkrete Nachberufungsbedarf feststellbar. Wer Interesse hat, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, kann sich online unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfende oder telefonisch unter 0211-8993177 anmelden. Besonders für die Positionen der Leitung und der Schriftführung wird noch Unterstützung gesucht.

Dank des großen Engagements der Düsseldorfer Bevölkerung konnten für die bisherigen Wahlen immer genügend Wahlhelfende gewonnen werden. Daher ist die Stadt Düsseldorf auch diesmal zuversichtlich, dass sich ausreichend viele Wahlhelfende melden werden.

Wahlhelfende sorgen am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf: Sie überprüfen die Wählerlisten, achten auf Ordnung im Wahlraum und zählen nach Schließung der Wahlräume die Stimmen aus.

Damit alle bestens vorbereitet sind, bietet das Amt für Statistik und Wahlen eine Kombination aus Onlinekursen und Präsenzschulungen an. Diese sind speziell auf verschiedene Aufgaben zugeschnitten, etwa die Schriftführung oder die Leitung eines Wahllokals. Auch das Zählen der Stimmen wird bei den Intensiv-Schulungen geübt. Die Schulungen finden zu mitarbeiterfreundlichen Zeiten - abends oder an Samstagen - statt.

Als Dankeschön für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfende das sogenannte Erfrischungsgeld von 60 bis 120 Euro, je nach Funktion.

Wahlraumfinder ab jetzt aktiv
Zur Bundestagswahl wird im Internet unter www.duesseldorf.de/wahlraumfinder wieder der Wahlraumfinder eingesetzt. Dort kann bei Bedarf ein alternativer rollstuhlgerechter Wahlraum im Wahlkreis anzeigt werden. Auch Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können auf dieser Seite erfahren, in welchen Wahlraum sie ihre Stimme abgeben können. Der Wahlraumfinder gehört mittlerweile zum Standardangebot bei Wahlen in Düsseldorf und ergänzt das große Digitalangebot der Landeshauptstadt.

Kurze Fristen für die Briefwahl  
Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Erst danach kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG).

Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Damit die Stimme am Wahltag sicher gezählt werden kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl direkt im Amt für Statistik und Wahlen genutzt werden oder die Stimme am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind im Internet unter www.duesseldorf.de/bundestagswahl oder telefonisch unter 0211-8993368 erhältlich.

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