Pressedienst Einzelansicht

Gesundheit

Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz der Menschen in Alten- und Pflegeheimen verlängert


Erstellt:
Redaktion: Mester, Annika

Die Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz von Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist über den 26. Februar hinaus verlängert worden. Sie gilt nun bis einschließlich Freitag, 26. März 2021.

Einzelheiten dazu finden sich online unter: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2021/21_02/11_02_21_AV_Testungen_Heime_Unterschrift_Stulgies.pdf

Allgemeinverfügung: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2021/21_02/Allgemeinverfuegung_Testungen_Heime_.pdf unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html#c150421

Hintergrund
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist in seinem täglichen Corona-Lagebericht vom 8. Februar darauf hin, dass es vor allem in Alten- und Pflegeheimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat darauf reagiert und am Donnerstag, 11. Februar, eine Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz dieser Personengruppe erlassen.

Diese besagt unter anderem, dass für die vollstationären Einrichtungen, die Leistungen der Dauer- und/oder Kurzzeitpflege erbringen sowie für vollstationäre Alten- und Pflegeheime in der Landeshauptstadt Düsseldorf, ein Betretungsverbot für Besucher*innen gilt mit Ausnahme von Personen, die einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können. Zudem sind die genannten Einrichtungen verpflichtet, vor Ort eine kostenfreie Testung für Besucher*innen und ihren Bewohner*innen mindestens alle drei Tage die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests anzubieten. Diese Allgemeinverfügung galt zunächst bis zum 26. Februar, wurde jetzt aber bis einschließlich Freitag, 26. März 2021, verlängert.

PDF TXT