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Jugend Soziales

Finanzielle Unterstützung zum Schulstart für Familien mit geringem Einkommen


Erstellt:
Redaktion: Klespe, Michelle Shirin

Zum Start des neuen Schuljahres stehen für viele Familien in Düsseldorf größere Anschaffungen an. Ob Schulranzen, Hefte und Stifte oder ein Taschenrechner – die Kosten für Schulbedarf können sich schnell summieren.

Das Amt für Soziales und Jugend weist daher rechtzeitig zum Schulbeginn auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) hin. Anspruchsberechtigte Düsseldorfer Familien können dadurch finanziell entlastet werden.

Anspruch auf Leistungen für den Schulbedarf haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren muss eine aktuelle Schulbescheinigung eingereicht werden.

Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten die Leistungen für den Schulbedarf automatisch zu den Stichtagen 1. August und 1. Februar.

Anders ist es bei Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld erhalten: Sie müssen einen Antrag stellen. Hierfür kann unkompliziert der sogenannte Globalantrag genutzt werden.

Neben dem Geld für Stifte und Ranzen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket noch viele weitere wichtige Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (teilweise bis zum 25. Lebensjahr) in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Schulen. Dazu gehören unter anderem die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen, eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, angemessene Lernförderung (Nachhilfe) sowie Schülerfahrkosten. Auch Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, beispielsweise für Sportvereine oder Musikschulen, können übernommen werden.

Um die Unterstützung rechtzeitig zum Schulstart zu erhalten, sollten Düsseldorfer Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ihre Anträge möglichst frühzeitig stellen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare gibt es auf der Website der Landeshauptstadt Düsseldorf unter dem Suchbegriff "Bildung und Teilhabe" oder direkt unter: www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket

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