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Jugend Verwaltung
Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende
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Der Gesetzgeber verbessert die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, für die kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird: Rückwirkend ab 1. Juli haben Kinder von Alleinerziehenden nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Auch wird die Dauer der Bewilligung nicht mehr auf maximal sechs Jahre beschränkt sein. Anträge, die bis 30. September schriftlich beim Amt für soziale Sicherung und Integration gestellt werden, gelten rückwirkend ab 1. Juli.
Das notwendige Formular sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt unter www.duesseldorf.de/buergerservice/dienstleistungen/dienstleistung/show/unterhaltsvorschuss-fuer-alleinerziehende.html zu finden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Verwaltung geht von einer Verdopplung der rund 3.000 laufenden Fälle aus.
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "Wir bereiten uns mit zusätzlichem Personal und Räumen sowie einer angepassten Software auf die steigenden Fallzahlen vor."
Hintergrundinformation
Alleinerziehend sind Mütter oder Väter, wenn sie ledig, geschieden oder verwitwet sind oder dauerhaft getrennt leben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. So hat beispielsweise ein 5-Jähriger Anspruch auf monatlich 150 Euro, einem 16-Jährigen stehen 268 Euro zu. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.