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Kultur
"Friedliche Städte 2020": Internationaler Jugend- und Kindermalwettbewerb
Wettbewerb für Kinder von sechs bis 15 Jahren/ Einsendeschluss 16. November
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Das internationale Friedensnetzwerk "Mayors for Peace" lädt Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zur Teilnahme an einem internationalen Malwettbewerb ein. Beim "Internationalen Jugend- und Kindermalwettbewerb für Friedliche Städte 2020" können die Kinder auf kreative Art und Weise zeigen, was für sie Frieden bedeutet und wie sie sich ein friedliches Düsseldorf der Zukunft vorstellen.
Beim Malen und Basteln sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt – nur Fotocollagen und digital erstellte Bilder sind nicht erlaubt. Die drei ersten Sieger*innen der beiden Altersgruppen (sechs bis zehn Jahre und elf bis 15 Jahre) werden mit einer Überraschung prämiert. Zudem wird eines der Gewinnerkunstwerke zukünftig weltweit auf den Auslegemappen von Mayors for Peace zu sehen sein und dem/der Sieger*in wird der "President's Award der Mayors for Peace" verliehen.
Kunstbegeisterte Kinder können ihre kreative Zukunftsvision für ein friedliches Düsseldorf bis Montag, 16. November, im Büro für Internationale und Europäische Angelegenheiten im Düsseldorfer Rathaus, Marktplatz 1, abgeben. Weitere Informationen zu erforderlichen Maßen und Einsenderichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular gibt es bei Katharina Pitzer unter katharina.pitzer@duesseldorf.de.
Anforderungen zur Abgabe
Um in der Bewertung der Kunstwerke berücksichtigt zu werden, müssen die Werke einige Anforderungen erfüllen:
• Bezüglich Motiv, Farben, Material oder Gestaltung sind den jungen Künstler*innen keine Grenzen gesetzt. Lediglich Fotocollagen und digital erstellte Werke werden nicht gewertet.
• Es können nur flache Kunstwerke im Format B4 (257 Millimeter × 364 Millimeter), die gescannt werden können, angenommen werden.
• Es kann nur ein Werk pro Person und nur von Einzelpersonen (keine Gruppenwerke) abgegeben werden.
• Die Kunstwerke dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen, wie zum Beispiel Urheberrechte (einschließlich der Rechte an animierten Charakteren), Marken und das Recht auf Öffentlichkeitsarbeit.
• Vor der Abgabe im Rathaus muss das ausgefüllte Antragsformular auf der Rückseite des Kunstwerks befestigt werden.