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Führerschein-Umtausch für Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Frist endet am 19. Januar 2026
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Personen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, haben noch einen Monat Zeit, den Führerschein umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Hintergrund ist, dass EU-weit bis zum Jahr 2033 nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.
Online-Services bequem vom Sofa aus nutzen
Auch während der Betriebsferien zwischen den Jahren (24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026) kann der Antrag bequem online eingereicht werden:
- Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online einreichen unter: https://service.duesseldorf.de/umtausch-altfuehrerschein/#/
- Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen im Kartenformat, nutzen folgenden Online-Service: https://service.duesseldorf.de/umtausch-eu-kartenfuehrerschein/#/
Der Umtausch kann außerdem nach vorheriger Terminvereinbarung unter termine.duesseldorf.de in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der elf Düsseldorfer Bürgerbüros erledigt werden.
Benötigte Unterlagen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• bisheriger Führerschein
• ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
• Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde
• Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden. Nicht umgetauschte, alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von 10 Euro führen.
Wer muss wann den Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Maßgeblich für die Frist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins; nach und nach müssen Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 umgetauscht werden.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht (Ausstellungsjahr: Umtausch-Frist):
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033.