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Kultur
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Für Schüler in den Ferien Zugang zu den Kultureinrichtungen nur mit Test
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Die Düsseldorfer Kultureinrichtungen sind zurzeit für Publikum nach der 2G-Regel (geimpft oder genesen) geöffnet. In den Ferien erreichen Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahren die Gleichstellung zu den immunisierten Personen - anders als in den Schulzeiten - laut aktueller Coronaschutzverordnung nur nach Vorlage eines entsprechenden Einzeltestnachweises.
In der Schulwoche bis Donnerstag, 23. Dezember, werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Sonntag, 26. Dezember, als getestet. Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten - wie bereits in den Herbstferien - Schülerinnen und Schüler von Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 9. Januar, nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Testnachweis verfügen.
Betroffen von der Regelung sind zum Beispiel die Stadtbüchereien, Aquazoo Löbbecke Museum, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kulturinstitute. Der Besuch dieser Einrichtungen ist nur nach Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten und negativen Corona-Schnelltests (kein Selbsttest!) oder eines aktuellen PCR Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. Eine entsprechende Bescheinigung in gedruckter oder elektronischer Form muss vorgelegt werden.
Details zu den Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr sind zu finden unter: https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/eingeschraenkte-dienste-bei-der-stadtverwaltung.html
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen gibt es auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf: https://corona.duesseldorf.de/schnell/aktuelle-regeln