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Umwelt
Gartenamt: Ausritt nur mit Reitkennzeichen
"Nummernschild" für Pferde muss laut Reitrecht mitgeführt werden/Einnahmen aus Reitabgabe kommen Bau und Unterhaltung von Reitwegen zu Gute
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Wer in Düsseldorf ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen mitführen - so sieht es das Reitrecht gemäß Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vor. Das Gartenamt der Landeshauptstadt weist alle Reiter darauf hin, dass das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist.
Wer seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat, kann diese Reitkennzeichen beim Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellen. Pferdebesitzer, die bereits ein Reitkennzeichen besitzen, haben bereits im Dezember 2016 Post vom Gartenamt erhalten. Die für 2017 erforderlichen neuen Reitplaketten, können beim Gartenamt abgeholt werden. Das gilt auch für jene Reitsportler, die für ihr Pferd bisher noch kein Kennzeichen hatten. Denn wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen. Kontrollen werden durch die Untere Naturschutzbehörde und den Ordnungs- und Servicedienst vorgenommen.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.
Leider gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Letztlich schaden sie durch ihr Verhalten allen Reitern, die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen zurück und somit steht weniger Geld zur Unterhaltung und zum Ausbau des Reitwegenetzes zur Verfügung.
Kosten für die Reitkennzeichen
Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen (Plaketten mit Jahresaufklebern inklusive Porto) 39,85 Euro von Privatpersonen oder 89,85 Euro von Reiterhöfen zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten inklusive Porto für die Jahresreitplakette 31 Euro für Privat oder 81 Euro für Reiterhöfe. Bei Verlust der Kennzeichen, wird für den Ersatz von Plakette mit Jahresaufkleber 13,40 Euro berechnet, eine Ersatzmarke kostet 5,30 Euro.
Kontakt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Telefon 0211-8926826, E-Mail gartenamt@duesseldorf.de
Rücksicht auf andere Erholungssuchende - Reiten in der Landschaft
Der Landschaftsraum in einer Großstadt wie Düsseldorf ist ein knappes Gut. Erholungssuchende, wie Wanderer und Radfahrer, Land- und Forstwirtschaft haben unterschiedliche Ansprüche und besonders die Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Häufig bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und wo geritten werden darf.
Für ein gutes Miteinander ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Das bringt auch das Landschaftsgesetz zum Ausdruck. Dort heißt es, die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer dürfen durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Das Landesnaturschutzgesetz regelt das Reiten in der freien Landschaft und im Wald. So ist das Reiten in der freien Landschaft auch auf privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie zum Beispiel gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden.
Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht geritten werden. In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu.
Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.
Weitere Informationen im Internet unter www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/reitkennzeichen.html