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Verwaltung
Gebührenänderungen in der Landeshauptstadt 2020
Mit dem Jahreswechsel treten mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft/Keine Änderungen bei Steuern
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Mit dem Jahreswechsel treten mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft. Es gibt keine Steuerveränderungen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Straßenreinigung/Abfallgebühren
Günstigere Entsorgungskonditionen und gesunkene Abfallmengen führen dazu, dass die Restmüllgebühren für 2020 im Durchschnitt um 0,7 Prozent gesenkt werden können. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice sinken die Gebühren beispielsweise von 471,60 Euro auf 468,72 Euro. Die Biotonne und die blaue Tonne für Altpapier sind im Teilservice gebührenfrei. Lediglich für den Vollservice - bei dem Awista die Tonne von ihrem Standplatz abholt und dorthin wieder zurückbringt - wird weiterhin ein Zuschlag erhoben. Zum Beispiel bei den Behältern mit 120 oder 240 Litern sind dies 31,75 Euro im Jahr.
Grundstückseigentümer können ihre Müllgebühren oft senken, wenn sie Abfälle trennen und neben der grauen Tonne für Restmüll und der blauen Tonne für Altpapier auch die Biotonne nutzen. Dadurch ergibt sich meist die Möglichkeit, eine kleinere Restmülltonne zu bestellen und Gebühren zu sparen. Das Umweltamt hilft gern, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln.
Die Gebühren für die Straßenreinigung bleiben unverändert.
Fragen beantwortet das Umweltamt unter Telefon 0211-8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de.
Friedhofsgebühren
Die Kalkulation für die Friedhofgebühren geht von einem insgesamt stabilen Gebührenaufkommen für das Jahr 2020 aus. Die Gebühren wurden auf der Grundlage von 5.050 Bestattungsfällen berechnet. Dies entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018. Die prognostizierte allgemeine Kostensteigerung für die Jahre 2019 und 2020 von insgesamt 3,2 Prozent (1,6 Prozent pro Jahr) sowie Kosten für Sondermaßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur auf Friedhöfen in Höhe von rund 100.000 Euro werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Beim Krematorium sinkt die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2020 um 1,04 Prozent. Es wird von 6.500 Einäscherungen ausgegangen.
Abwassergebühren
Die Abwassergebührensätze werden für das Jahr 2020 gemäß des Ratsbeschlusses vom Donnerstag, 19. Dezember, in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2020 und somit im 13. Jahr in Folge konstant. Im Jahr 2020 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2020 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.
Sondernutzungsgebühren
Die Gebührensätze für Sondernutzungen wie das Aufstellen von Leitergerüsten, Containern, Kabelbrücken sowie das Einrichten einer Baustelleneinrichtungsfläche im öffentlichen Straßenraum werden gemäß Ratsbeschluss vom 28. November 2019 erhöht.
Je Container werden täglich 4 Euro in der Zone I und 3 Euro in der Zone II fällig. Für Leitergerüste werden je Monat und laufenden Meter
- im ersten Monat 4 Euro in der Zone I, 3 Euro in der Zone II,
- für jeden weiteren Monat 7 Euro in der Zone I und 6 Euro in der Zone II
- nach Ablauf von 6 Monaten 11 Euro in der Zone I und 9,50 Euro in Zone II
Baustelleneinrichtungsflächen kosten vom ersten bis sechsten Monat 7 Euro in der Zone I und 6 Euro in der Zone II. Nach Ablauf von sechs Monaten werden 11 Euro (Zone I) und 9,50 Euro (Zone II) fällig, nach Ablauf von zwölf Monaten sind es 18 Euro in der Zone I und 14 Euro in der Zone II. Nach Ablauf von 18 Monaten steigen die Gebühren auf 23 Euro in der Zone I und 20 Euro in der Zone II. Für Parkplätze mit Parkuhr/-scheinautomat fallen 15 Euro in der Innenstadt und 5 Euro in der Zone II an.
Einen neuen Gebührentatbestand in der Sondernutzungssatzung gibt es für das Aufstellen von E-Scootern, Leihfahrrädern, E-Rollern und ähnliches im öffentlichen Straßenraum. Zusätzlich werden die Gebühren für Werbeanlagen im Straßenraum teils deutlich erhöht oder neu eingeführt. Die Gebühren für Beleuchtungsanlagen an Großplakattafeln und hinterleuchteten Großflächenvitrinen (Mega-Light, Premiumgroßflächen, City-Light-Board oder ähnliches) betragen im kommenden Jahr 50 Euro beziehungsweise 1.600 Euro.
Handwerkerparkausweis
Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis, mit dem ein Fahrzeug in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Gebieten mit Parkscheibenregelung abgestellt werden kann, erhöht sich von 100 Euro auf 150 Euro. Zum Vergleich: Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis beträgt in Stuttgart 240 Euro pro Jahr, in Frankfurt 305 Euro pro Jahr sowie 161 Euro für jede weitere Ausnahmegenehmigung, in Karlsruhe 150 Euro pro Jahr und in Köln 305 Euro pro Jahr sowie 153 Euro für jede weitere Ausnahmegenehmigung.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2020 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H..
Hundesteuersatzung
Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten.