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Gesundheit
Gesundheitsamt rät: Impfschutz für Masern überprüfen
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Beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) wurde am 23. Mai offiziell gemeldet, dass eine 38-jährige Patientin, die am 6. Mai an Masern erkrankt war, am 20. Mai verstorben ist. Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG). Dem LZG.NRW wurden im Jahr 2017 bis zur 20. Kalenderwoche insgesamt 403 Masern-Fälle aus Nordrhein-Westfalen übermittelt, davon 295 Fälle aus Duisburg, 28 aus Essen und 80 aus 25 anderen Kreisen in NRW.
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und das Robert Koch Institut (RKI) empfehlen daher allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren Masern-Impfschutz zu überprüfen und diesen bei Bedarf nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu komplettieren. Jeder Arztkontakt sollte genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder und Jugendliche sollten so schnell wie möglich nachgeimpft werden. Erst nach der zweiten Impfung wird der optimale Schutz vor Masern erreicht. Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Das gilt ebenso bei einem unklaren Impfstatus.
Eine besondere Gefährdung durch Masern besteht für Säuglinge, die für eine Impfung noch zu jung sind, sowie für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder beide Impfungen versäumt wurden. Entsprechend den Empfehlungen der STIKO wird für Kinder eine zweimalige Impfung empfohlen. Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen. Die zweite Impfung wird im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen und sollte spätestens vor dem 2. Geburtstag verabreicht werden.