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Soziales
Gleichstellungsbüro lädt zu digitaler Informationsveranstaltung ein
Am 16. März soll es um eine mögliche Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der sexuellen Identität gehen
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Das Gleichstellungsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf lädt am Dienstag, 16. März, von 17 bis 18 Uhr zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Thema soll eine mögliche Ergänzung des Art. 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der sexuellen Identität sein. Eine Anmeldung via E-Mail an diversitykoordination@duesseldorf.de ist bis zum 15. März erforderlich, der Link wird nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
Die Fraktionen des deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (GG) um den Aspekt "sexuelle Identität", da sich bisher in Art. 3 Abs. 3 GG keine Formulierung bezüglich eines Diskriminierungsverbotes zum Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität befindet: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 Abs. 3 GG)
Als Referent für die Veranstaltung konnte Alf Spröde, stellvertretender Bundesvorsitzender des Völklinger Kreis e.V., gewonnen werden. Er engagiert sich bei der Initiative "GRUNDGESETZ FÜR ALLE!".
Im Anschluss an seinen Input steht der Referent für Fragen zur Verfügung, ebenso wird es Zeit für einen gemeinsamen Austausch geben.