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Verkehr

Grünes Licht für erste Radleitroute

Eine mehr als neun Kilometer lange Strecke von Nord nach Süd durch die Landeshauptstadt wird für rund 22 Millionen Euro ausgebaut


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Die Landeshauptstadt hat jetzt die erste Radleitroute, die von der Alten Flughafenstraße im Norden bis zum Südring reicht, auf den Weg gebracht. Für das Bauprojekt ist ein Budget von rund 22 Millionen Euro veranschlagt. Umgesetzt werden soll es durch die städtische Tochter Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM).

Die Entscheidung wurde per Dringlichkeitsbeschluss gefasst, um den Zeitplan unter anderem für Fördermittel und baulicher Umsetzung der Radleitroute einzuhalten. Der Dringlichkeitsbeschluss muss in der nächsten Sitzung des Stadtrates genehmigt werden.

Mit der mehr als neun Kilometer langen Strecke soll eine attraktive Radachse entstehen, die durch drei Stadtbezirke führt und den Radfahrerinnen und Radfahrern ein sicheres, schnelles und zügiges Vorankommen ermöglichen soll. Die neue Radleitroute wird an das Radhaupt- und Bezirksnetz angebunden und soll einen hohen Qualitätsstandard bieten. So sind weitgehend getrennte Radwege oder dem Fahrradverkehr Vorrang einräumende Führungsformen, die ausreichende Breiten, glatte, gut befahrbare Oberflächen zur witterungsunabhängigen Befahrbarkeit und ausreichende Beleuchtung bieten, geplant.

Bei nebeneinanderliegenden Rad- und Gehwegen wird der Rand des Gehweges aus Gründen der Barrierefreiheit mit einem 30 Zentimeter breiten, taktilen Streifen aus weißen Noppenplatten versehen. Zudem wird die Radleitroute durch Piktogramme optisch hervorgehoben. Für an der Route liegende Bäume sind Wurzelbrücken vorgesehen. Diese werden als Schutz über den Wurzeln der Bäume eingebaut und verhindern so, dass die Wurzeln durch den Oberbau beschädigt werden. Kreuzungen auf der neuen Strecke werden für den Radverkehr optimiert, um die Haltevorgänge zu minimieren. Zudem werden Konflikte zwischen rechtsabbiegendem Kraftfahrzeugverkehr und geradeausfahrenden Radverkehr entschärft.

Zum Teil führt die Radleitroute 1 über schon fertig ausgebaute Radwege. So sind auf der Westseite der Kaiserswerther Straße rund 700 Meter Radweg bereits umgesetzt. Ebenfalls bereits fertiggestellt ist der Radweg an der Rheinuferpromenade.

"Der Ausbau und die Optimierung der Wege sind der Schlüssel, um den Radverkehr für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer noch attraktiver zu machen. Mit der ersten Radleitroute gehen wir einen weiteren großen und wichtigen Schritt hin zur Verbesserung des nachhaltigen Nahverkehrs und kommen unserem Ziel - der Klimaneutralität im Jahr 2035 - wieder ein Stück näher", betont Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.

"Die zukünftigen Radleitrouten sind Teil des neuen Mobilitätskonzeptes, um noch mehr Menschen für Fahrten im Umweltverbund zu begeistern. Die Nord-Süd-Radleitroute und weitere Radleitrouten sollen in Zukunft das sichere und zügige Radfahren quer durch Düsseldorf ermöglichen. Dort werden alle Menschen, die interessiert am Radfahren sind, ihren Platz finden, ob Kinder auf dem Weg zur Schule oder auch Pendler aus einer Umlandkommune", sagt Mobilitäts- und Umweltdezernent Jochen Kral.

Die Finanzierung der Nord-Süd-Radleitroute ist beim Förderprogramm "Investive Maßnahmen Radverkehr" des Bundesamtes für Logistik und Mobilität beantragt und soll 70 Prozent der Baukosten decken. Aus dem Klimaschutzetat werden dann 30 Prozent des Projektes finanziert. Die Arbeiten an der mehr als neun Kilometer langen Radleitroute beginnen im ersten Quartal 2024 und sollen bis zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Hintergrund Eil- oder Dringlichkeitsentscheidungen: § 60 Gemeindeordnung NRW
Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (Eilentscheidung). Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter mit einem Ratsmitglied entscheiden (Dringlichkeitsentscheidung). Die nach Satz 1 oder nach Satz 2 getroffenen Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Entscheidungen aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

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