Der Tag des Notrufs, der jährlich am 11. Februar stattfindet, soll an die europäische Notrufnummer 112 erinnern. Aus diesem Anlass twittern bundesweit Rettungskräfte der Feuerwehr ab 8 Uhr zwölf Stunden lang unter dem #112live über Einsätze und den Alltag bei der Feuerwehr.
Der Notruf 112 muss bei akuten und lebensgefährlichen Situationen gerufen werden. Dazu zählen:
- Brustschmerz
- Atemnot
- Schlaganfall
- schwere Verletzungen
Sowie bei Feuer und schweren Unfällen:
- Feuer
- Ausgelöster Heimrauchmelder
- Gasgeruch
- Verkehrsunfälle mit Verletzten
Der Notruf 110 muss bei Straftaten oder einer Gefahrenlage gerufen werden. Dazu zählen:
- Einbruch
- Raub
- Diebstahl
- Körperverletzungen
- oder als Zeuge einer Straftat
Bei nicht lebensbedrohlichen Lagen (akute Bauch-, Rücken-, Hals- oder Ohrenschmerzen, Erkältung mit Fieber höher als 39 Grad, akute Harnwegsinfektion) kann man sich telefonisch an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden. Dabei sollte man lange klingeln lassen und die Bandansage abwarten. Danach wird man mit einem Mitarbeiter verbunden, der weiterhelfen kann.
Bei Fahrten ins Krankenhaus oder zum Facharzt kann man bei nicht lebensbedrohlichen Lagen die Nummer 19222 anrufen. Die Anrufe werden von der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes entgegengenommen.
