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Umwelt

Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde: Halter besonders geschützter Tierarten müssen ihre Tiere bei der Stadt melden

Für besonders geschützte Tierarten gilt nun eine aktualisierte Meldepflicht


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Halterinnen und Halter besonders geschützter Tierarten müssen ihre Tiere bei der Stadt melden. Die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) im November 2022 ergab neue Listungen gefährdeter Arten, die nun ebenfalls meldepflichtig sind. Die Stadt bittet Halterinnen und Halter, sich online zu informieren, ob ihr Tier neu meldepflichtig ist und gegebenenfalls die Unteren Naturschutzbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu informieren.

Zu den neu meldepflichtigen Tieren gehört zum Beispiel der Zebrawels. Eine vollständige Übersicht über die Bestimmungen steht auf der Website des Bundesamt für Naturschutz unter https://www.bfn.de/aktuelles/neue-cites-listungen-treten-kuerze-kraft-was-ist-zu-beachten bereit. Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erreichen den Link auch über die städtische Website www.duesseldorf.de/stadtgruen.

Zudem sind einige Arten in der Listung von Anhang II in Anhang I höhergestuft worden. Hierbei gelten strengere Richtlinien für Vermarktungshandlungen, das heißt beispielsweise für den Verkauf, das Anbieten zu Verkaufszwecken, den Tausch und den Kauf. Es ist für Vermarktungszwecke zwingend eine behördliche EU-Bescheinigung erforderlich. Sie kann bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Ohne die entsprechende EU-Vermarktungsbescheinigung kann die Vermarktung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Für Anmeldungen und weitere Informationen erreichen die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0211 89 26806.

 

 

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