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Verkehr

Hochstraße Benediktusstraße: Messsystem für Monitoring wird montiert

Arbeiten laufen von Montag, 30. November, bis voraussichtlich Freitag, 4. Dezember.


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

An der Hochstraße der Bundesstraße 7 über die Benediktusstraße wird in der kommenden Woche ein Messsystem für ein Monitoring der Brücke aufgebaut. Die Montagearbeiten finden unterhalb der Brücke statt und starten ab Montag, 30. November, in Höhe der Benediktusstraße. Fortgesetzt werden sie dann an den Parkplätzen in Richtung Krefelder Straße bis zur Schiessstraße. Voraussichtlich am Freitag, 4. Dezember, sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Der Kraftfahrzeugverkehr auf den darunter liegenden Straßen - Benediktusstraße, Krefelder Straße und Schiessstraße - ist von den Arbeiten nur kurzzeitig betroffen. In den betroffenen Gebieten werden für die Dauer der Arbeiten Haltverbotszonen eingerichtet.

Bei der Nachrechnung der Hochstraße Benediktusstraße haben sich laut den Fachleuten im Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Defizite ergeben, zu deren Kompensation bereits Vorkehrungen getroffen wurden. Die Hochstraße darf zum Beispiel seit Ende März dieses Jahres nur noch von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 30 Tonnen befahren werden. Zusätzlich wurde, in beiden Fahrtrichtungen, die Nutzung der linken und mittleren Fahrspuren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt. Ferner werden engmaschige Sonderprüfungen vorgenommen. Eine weitere Kompensation ist die kontinuierliche Überprüfung und Messung von möglichen Verformungen der Brücke an den inneren Kragarmen. Für diese Überprüfung wird nun das Monitoringmesssystem aufgebaut.

Hintergrund: Hochstraße Benediktusstraße
Die Hochstraße Benediktusstraße ist ein rund 311 Meter langes Brückenbauwerk, das die B7 über die Straßen Benediktusstraße, Krefelder Straße und Schiessstraße führt. Das Bauwerk stammt aus dem Baujahr 1959. Es handelt sich um eine 12-feldrige Spannbetonkonstruktion. Die theoretische Nutzungsdauer für derartige Bauwerke beträgt 70 Jahre. Das Bauwerk befindet sich somit im letzten Viertel seiner theoretischen Nutzungsdauer. Aufgrund erster Ergebnisse einer Nachrechnung des Bauwerkes gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind neben den verkehrlichen Kompensationen auch ein Monitoring und verdichtete Sonderprüfungen vorzunehmen.

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