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Soziales
Ihr Kind braucht Unterstützung?
Amt für Soziales veröffentlicht Faltblatt zur Eingliederungshilfe für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung
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Kinder mit Behinderung brauchen manchmal Unterstützung, damit sie zur Schule gehen oder ihre Freizeit gestalten können. Die notwendige Assistenz kann mit der Eingliederungshilfe organisiert werden. Die Eingliederungshilfe soll unter anderem die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen. Sie wird auf Antrag unabhängig von anderen Sozialleistungen als Sach-, Geld- und Dienstleistung erbracht.
Vorher findet im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Gesamt- oder Teilhabeplanverfahrens ein Gespräch gemeinsam mit den Eltern, dem Kind und einer Fachkraft des Amtes für Soziales statt, um die Bedarfe des Kindes festzustellen. Dafür nimmt sich das Amt für Soziales viel Zeit. Das Gespräch kann bis zu zwei Stunden dauern.
Im neuen Faltblatt des Amtes für Soziales sind alle Informationen für dieses Gespräch zusammengefasst. Es kann telefonisch unter 0211-8996900 bestellt werden.
Weitere Informationen gibt es unter: www.duesseldorf.de/behinderung/finanzielles