Pressedienst Einzelansicht
Gesundheit Stadtgrün Veranstaltungen
Information des Gartenamtes zur neuen Coronaschutzverordnung
Erstellt:
In Nordrhein-Westfalen tritt am morgigen Freitag, 4. März, eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. So fallen ab Freitag Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) für Kinder und Jugendliche ganz weg.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist auf folgende Anpassungen für Spiel- und Sportplätze, Wildpark, Friedhöfe und öffentliche Führungen hin:
Friedhöfe: Beerdigungen finden im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung statt. Es gilt dabei die 3G-Regel. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Die maximale Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Allerdings gibt es in den Friedhofskapellen weiterhin nur ein eingeschränktes Platzangebot, und es gilt die Maskenpflicht.
Die Friedhofsmobile auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof und dem Friedhof Stoffeln sind in Betrieb. Gleiches gilt für den Beförderungsdienst auf dem Gerresheimer Friedhof.
Wildpark: Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes genutzt werden. Es gilt die 3G-Regel. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
Spielplätze und Bolzplätze: Die Spiel- und Bolzplätze sind geöffnet und können im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes genutzt werden.
Führungen: Für die Veranstaltungen der Reihe "Unterwegs im Grünen" gilt die 3G-Regel. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.