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Ordnung
Inhaber von Shisha-Bar verstößt mehrfach gegen Jugend- und Nichtraucherschutzgesetz
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Gleich mehrfach ist der Inhaber einer Shisha-Bar in Oberbilk wegen Verstößen gegen das Jugendschutz- und das Nichtraucherschutzgesetz aufgefallen. Weil ihm nach dem ersten Verstoß im März ein Bescheid wegen einer falsch angegebenen Adresse nicht zugestellt werden konnte, gingen die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) am Freitag, 18. Mai, zu einer Nachkontrolle in die Bar. Dabei fielen ihnen erneut drei Minderjährige auf, die dort in einer Shisha Tabak rauchten. Ein Mitarbeiter in der Bar versuchte noch, den Vorfall zu vertuschen. Doch die Minderjährigen (17 und 16 Jahre) räumten bei der Befragung durch die OSD-Mitarbeiter ein, dass sie im Innenraum der Bar Shisha geraucht hatten. Der Inhaber wurde nochmals eindringlich auf die Verstöße gegen das Nichtraucher- und das Jugendschutzgesetzt hingewiesen. Den Betreiber erwartet jetzt ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.