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Verkehr Verwaltung

Internationaler Führerschein kann online beantragt werden

Neues Angebot im Serviceportal/Persönliche Vorsprache entfällt


Erstellt:
Redaktion: Brembach, Mario

Der Antrag auf einen Internationalen Führerschein kann ab sofort online gestellt werden. Im Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Amt für Einwohnerwesen ein neues digitales Angebot gestartet, das die bisher nötige persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde im Straßenverkehrsamt entbehrlich macht.

"Wir freuen uns, eine weitere Bürgerdienstleistung komplett online abbilden zu können. Damit erreichen wir nicht nur eine Reduzierung von persönlichen Vorsprachen, sondern erzielen einen weiteren positiven Effekt im Hinblick auf die zunehmende Nachfrage an digitalen Antragsmöglichkeiten, die zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verstärkt wurde", begrüßt Harald Wehle, Leiter des Amtes für Einwohnerwesen, den neuen Onlinedienst, der im Rahmen der Digitalisierungsoffensive seines Amtes eingeführt wurde.

Wer künftig einen Internationalen Führerschein beantragen möchte, kann die benötigten Daten über das Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf  unter https://service.duesseldorf.de bequem von zu Hause aus eingeben und das notwendige biometrische Passbild gleich mit hochladen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss digital über PayPal oder andere Onlinezahlungsanbieter. Die Daten - geschützt durch eine sichere "Ende-zu-Ende"-Verschlüsselung - werden im Anschluss online an die Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde übertragen. Die Bearbeitung erfolgt dort innerhalb von zwei Wochen, und der fertige Internationale Führerschein wird bequem direkt per Einschreiben nach Hause zugestellt.

Hintergrundinfo:
In einigen Ländern benötigt man zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. Das gilt meist in Ländern außerhalb der EU. Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob man berechtigt ist, beispielsweise ein Auto oder Wohnmobil zu führen.

Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren (z. B. USA, Kanada). Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr. Die Gebühren für die Beantragung inklusive Zustellung belaufen sich auf 15 Euro.

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