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Gesundheit Wirtschaft

Inzidenzwert konstant unter 150 - Click & Meet ab Samstag in Düsseldorf wieder möglich


Erstellt:
Redaktion: Jäckel-Engstfeld, Kerstin

Nach der aktuellen Allgemeinverfügung des Landes NRW gelten ab Samstag, 8. Mai 2021, die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den 7-Tages-Inzidenzbereich 100 bis 150. Danach ist auch das sogenannte "Click & Meet" im Einzelhandel am Samstag wieder möglich.

Die Allgemeinverfügung des Landes ist hier veröffentlicht: 210506_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf (mags.nrw)

Die Regelungen für die Inzidenz 100 bis 150:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese vor dem KIT bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht. Die Maskenpflicht, sowie auch das Abstandsgebot, gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb.
Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen.
Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test . Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.
Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis. Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung..
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
Übriger Einzelhandel: Terminshopping mit Test und Maske. Für Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene (jeweils mit Bescheinigung) entfällt der Test.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.

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