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Verkehr
Jetzt Durchfahrtberechtigungsscheine für die größte Kirmes am Rhein beantragen
Durch optimiertes Verkehrskonzept sollen die Einschränkungen für Autoverkehr und umliegende Wohngebiete möglichst gering gehalten werden
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Zur großen Kirmes auf den Rheinwiesen sollen durch ein optimiertes Verkehrskonzept die Einschränkungen für den Autoverkehr und die umliegenden Wohngebiete möglichst gering gehalten werden. Zusätzlich soll durch das Sperrkonzept, besonders für Anwohner, die Möglichkeit geschaffen werden, umliegende Wohngebiete zu erreichen. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist erstmals während der Laufzeit der Kirmes für den Individualverkehr gesperrt. Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können über die Düsseldorfer Straße/Oberkasseler Straße oder Teutonenstraße/Luegallee anfahren.
Die betroffenen Gebiete in den Stadtteilen Oberkassel und Niederkassel werden an den Kirmeswochenenden ab 13 Uhr, an allen übrigen Tagen ab 15 Uhr, bis jeweils 23 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Sie sind über acht Einfahrten erreichbar. Es ist zu beachten, dass das Verkehrskonzept in 2017 erstmalig keine Einfahrtsmöglichkeit an der Belsenstraße/Barmerstraße mehr vorsieht.
Die Wohnbereiche sind während der ganzen Kirmeszeit über folgende Zufahrten erreichbar:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Luegallee
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
- und Quirinstraße/Arnulfstraße.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, benötigen keine besondere Durchfahrtberechtigung. Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die keine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, erhalten die Anwohner-Durchfahrtberechtigung mit der Post. Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug auf diesen Wohnsitz zugelassen haben, erhalten die Durchfahrtsberechtigung mit der Post zugesandt.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Fahrzeuge aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtberechtigungen an seine Kunden ausleihen.
Betriebe, welche Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendienst wahrnehmen.
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine erfolgt am:
- Montag, 10. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Dienstag, 11. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 12. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 13. Juli, 8.30 bis 18 Uhr
- Freitag, 14. Juli, 8.30 bis 12 Uhr
jeweils in der Bezirksverwaltungsstelle 4, Luegallee 65, 3. Obergeschoss, im Raum 313.
Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung soll ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass in der Polizeiwache Luegallee 65 und im Bürgerbüro keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben werden.