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Umwelt
Jetzt ist Zeit für Gehölzschnitt
Untere Naturschutzbehörde erinnert: Gehölzschnitt nur noch bis Ende Februar zulässig/Ab 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel
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Gartenbesitzer aufgepasst: Wer noch Hecken oder Gehölze zurück schneiden möchte, sollte die Arbeiten in den kommenden Wochen erledigen. Denn am Donnerstag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnittes. Danach beginnt die Brutzeit von heimischen Vogelarten. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde Düsseldorf aufmerksam.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während der Brutzeit der heimischen Vogelarten verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Damit den Vögeln, aber auch Insekten und anderen Tieren ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, appellieren die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde. Ab Freitag, 1. März, sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Aber auch dabei ist auf Nester im Gebüsch und in den Bäumen, die geschnitten werden, zu achten. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die Untere Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Bei Baumfällungen ist nicht nur auf Nester sondern auch auf Bruthöhlen zu achten. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Bäume, Hecken und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rückschnitt grundsätzlich der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Fragen zu den gesetzlichen Regelungen, zur Baumschutzsatzung und zu den Inhalten des Landschaftsplans beantwortet die Untere Naturschutzbehörde per Telefon unter 0211-8926804 oder per E-Mail an unb@duesseldorf.de.