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Ordnung

Jugendschutz: Cafébesitzer muss 2.500 Euro Strafe zahlen


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Weil er am Mittwochabend, 11. September, gegen 20.30 Uhr einen 15-Jährigen in seinem Café in Oberbilk an einem Glücksspielautomaten hatte spielen lassen, muss der 49-jährige Inhaber jetzt 2.500 Euro Bußgeld wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz zahlen. Aufgefallen war der Verstoß wegen eines Streits zwischen den beiden Männern.

Der 15-Jährige hatte nach eigenen Angaben bereits 25 Euro an einem in dem Café aufgestellten Glücksspielautomaten verloren. Als er sich lautstark bei dem Inhaber beschwerte, dass der Automat wohl defekt sei, setzte dieser den Minderjährigen vor die Tür. Schließlich zeigten sich beide wechselseitig wegen Bedrohung und Körperverletzung bei einer hinzugerufenen Polizeistreife an. Dumm gelaufen, denn die Beamten versäumten es nicht, das Ordnungsamt zu informieren, das dann ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz durchführte. Der Bußgeldbescheid über 2.500 Euro gegen den Inhaber des Spiellokals ist inzwischen rechtskräftig.

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